Tiroler Start-up Förderung
Zielgerichtete Förderung für Tiroler Start-ups in der Gründungsphase: Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss für externe Beratung, Mietkosten und Entwicklungsausgaben. Förderhöhe bis 20.000 €, Laufzeit max. 12 Monate, Anträge bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Dieses Förderprogramm soll Tiroler Start-ups in der ersten Phase ihrer Entwicklung unterstützen und fördert externe Beratungsleistungen, Mietkosten sowie externe Entwicklungskosten, um sie zur Markt- und Investmentreife zu führen.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Beratungsleistungen
- Dienstleistungen technischer Natur
- Mietkosten für Coworking, Labor oder Werkstätte
- Miete notwendiger Geräte/Ausrüstung
- Marketing- und Vertriebskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Personalkosten
- Allgemeine Beratung (z.B. Gründungsberatung durch Rechtsanwält*innen oder Steuerberater*innen)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmensalter ≤ 5 Jahre
- Innovative und skalierbare Geschäftsmodelle
- Aufnahme in das Boost.Up!-Programm durch den Beirat
- Sitz bzw. Wohnsitz in Tirol
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kostenplan
- Nachweis der Boost.Up!-Aufnahme
- Finanzierungsplan
- De-minimis-Erklärung
Beschreibung
Die Tiroler Start-up Förderung richtet sich an technologie- und wachstumsorientierte Gründer:innen mit Sitz in Tirol, deren Unternehmen nicht älter als fünf Jahre ist und bereits in das Boost.Up!-Programm der Start-up Tirol GmbH aufgenommen wurde. Ziel ist es, Jungunternehmen während der entscheidenden Phase ihres Lebenszyklus zur Markt- und Investmentreife zu führen. Dabei stehen externe Beratungsleistungen, technische Dienstleistungen sowie Mietkosten für Coworking-Spaces, Labore oder Werkstätten im Fokus, um ein tragfähiges Geschäftsmodell zu erarbeiten, passende Partner:innen zu gewinnen und erste Prototypen zu entwickeln. Die vollfinanzierte Förderung bietet Start-ups die nötige Planungssicherheit, um Herausforderungen in der Organisation, im Marketing und im Vertrieb zu meistern.
Gefördert werden alle externen Ausgaben in einer Höhe von bis zu 20.000 € pro Projekt, bei einer Laufzeit von maximal 12 Monaten und einer Förderquote von 100 %. Förderfähige Kosten umfassen externe Beratungsleistungen, technische Dienstleistungen, Mietkosten für Geräte und Arbeitsräume sowie Marketing- und Vertriebsausgaben. Nicht förderfähig sind Investitions- und Personalkosten sowie allgemeine Rechts- oder Steuerberatung. Voraussetzung ist die Erstellung eines detaillierten Kosten- und Finanzierungsplans sowie der Nachweis der Boost.Up!-Aufnahme und eine De-minimis-Erklärung. Anträge können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden und müssen alle geforderten Unterlagen wie Antragsformular, Projektbeschreibung und Kostenplan enthalten.
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