Tourismus-Impulsprogramm für Innovation - Kooperation
Innovative und buchungsrelevante touristische Produkt- und Angebotsentwicklungen in Oberösterreich durch bestehende oder neue Kooperationen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von innovativen und buchungsrelevanten touristischen Produkt- und Angebotsentwicklungen durch bestehende oder neue Kooperationen aus Unternehmen und touristischen Organisationen.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Kosten der Angebots- und Produktentwicklung
- Externe Kosten zur Planung und Umsetzung innovativer Vertriebssysteme und direktem Verkauf
- Externe Kosten der Gründung und Weiterentwicklung von Kooperationen
- Externe Kosten der Erfolgskontrolle
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vertikale Kooperationen aus Tourismusbranche und vorgelagerten/nachgelagerten Branchen
- Laterale Kooperationen mit Partnern aus unterschiedlichsten Branchen
- Kooperationsvertrag in Form einer juristischen Person oder ARGE
- Mehrheit der Unternehmen in der Kooperation gehört Tourismus- und Freizeitwirtschaft und/oder Fachgruppe Seilbahnen und Schifffahrt WKOÖ
- Projekte müssen den Inhalten des Kursbuches Tourismus Oberösterreich 2011-2016 entsprechen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Kooperationskonzept
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Das Tourismus-Impulsprogramm für Innovation – Kooperation fördert in Oberösterreich innovative und buchungsrelevante Produkt- und Angebotsentwicklungen im Tourismus. Zielgruppe sind bestehende oder neu gegründete Kooperationen aus Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie touristischen Organisationen, die sich auf Basis eines schriftlichen Kooperationsvertrags als juristische Person oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammengeschlossen haben. Die Partnerschaft muss mehrheitlich den Wirtschaftskammer-Sparten Tourismus- und Freizeitwirtschaft oder Fachgruppe Seilbahnen und Schifffahrt angehören. Gefördert werden sowohl vertikale Kooperationen mit vorgelagerten oder nachgelagerten Branchen als auch laterale Zusammenschlüsse mit Partner:innen aus verschiedensten Wirtschaftsbereichen. Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden, müssen allerdings vor Beginn der Maßnahmen beim Land Oberösterreich einlangen. Eine parallele Einreichung bei Bundesförderstellen ist verpflichtend, um eine optimale Förderabstimmung zu gewährleisten.
Der programmatische Zuschuss deckt externe Kosten aller Phasen der Angebots- und Produktentwicklung ab: von der Konzeption über die Planung und Umsetzung innovativer Vertriebssysteme bis hin zur Erfolgskontrolle. Voraussetzung ist die vollständige Übereinstimmung mit den Inhalten des Kursbuches Tourismus Oberösterreich 2011–2016. Die Antragstellung erfolgt mittels eines Förderantrags und erfordert ein detailliertes Kooperationskonzept sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan. Eine nachträgliche Förderung kann nicht gewährt werden, daher muss der Antrag vor Projektbeginn eingereicht sein. Die Maßnahme wird durch Belegkontrollen anhand von Originalrechnungen abgesichert; Vor-Ort-Prüfungen bleiben der Förderstelle vorbehalten. Dieses Programm unterstützt gezielt innovative Kooperationen und trägt so zu einer nachhaltigen Stärkung des Tourismusstandorts Oberösterreich bei.
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