Touristische Filmförderung
Förderung internationaler TV- und Filmproduktionen zur stärkeren Positionierung der Steiermark als Tourismusland. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Es werden internationale TV- und Filmproduktionen zur stärkeren Positionierung der Steiermark als Tourismusland gefördert. Zu diesem Zweck agiert die Filmcommission und der Fonds Cinestyria, die nach Prüfung durch einen Fachbeirat Empfehlungen an die Steiermärkische Landesregierung zur Vergabe abgibt.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollständig eingebrachter Antrag
- Positive Beurteilung durch das Tourismusressort
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Formular der Cinestyria
- Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch oder Handelsregister
- Zuletzt erstellter Jahresabschluss
- Nachweis bisheriger Tätigkeit / Lebenslauf (bei Erstantrag)
- Gewerbeberechtigungsnachweis
- Synopsis/Exposé
- Drehbuch und Rechtenachweis
- Regiekonzept
- Stabliste
- Besetzungsliste
- Motivliste
- Verfügbarkeitserklärungen wesentlicher Stabsmitglieder
- Terminplan mit Fertigstellungsdatum
- Drehplan
- Detailliertes Auswertungskonzept (Vermarktungsstrategie)
- Vorverträge bzw. Verträge mit Verleihern, Vertrieben oder Fernsehanstalten
- Nachweis des Steiermark-Bezugs (Dialognennungen, Ortsschilder etc.)
- Detailkalkulation mit ausgewiesenem Steiermark-Effekt
- Finanzierungsplan der Gesamtherstellungskosten
- Nachweis aller Förderungsanträge und -zusagen
Beschreibung
Die Touristische Filmförderung zielt darauf ab, internationale TV- und Filmproduktionen bei der Umsetzung ihrer Projekte in der Steiermark zu unterstützen und dadurch die Region als attraktives Tourismusland zu positionieren. Anträge können unbefristet und laufend eingereicht werden, eine fachliche Prüfung durch den Beirat der Cinestyria – Filmcommission and Fonds erfolgt vor der Empfehlung an die Steiermärkische Landesregierung. Gefördert werden Unternehmen aus dem Medienbereich, die ihre Dreharbeiten, Produktionsinfrastruktur und kreativen Konzepte in der Steiermark realisieren möchten. Dadurch entstehen inländische wie internationale Kooperationen, die den Auftritt der Region in Bild und Ton nachhaltig stärken.
Förderberechtigt sind nationale und internationale Produktionsfirmen, Produzent:innen sowie Filmcrews, die mit fundierten Projektunterlagen überzeugen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein vollständig eingereichter Antrag sowie eine positive Beurteilung durch das Tourismusressort. Die erforderlichen Unterlagen umfassen unter anderem das Antragformular der Cinestyria, einen aktuellen Firmenbuchauszug, Jahresabschluss, Synopsis/Exposé, Drehbuch inklusive Rechtenachweis, Regiekonzept, Termin- und Drehplan sowie ein detailliertes Auswertungskonzept. Ergänzend sind Nachweise zum Steiermark-Bezug und ein schlüssiger Finanzierungsplan einzureichen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und ermöglicht eine maßgeschneiderte Unterstützung von Projekten, die das kulturelle Profil und touristische Image der Steiermark sichtbar machen. Interessierte Produktionspartner:innen profitieren dabei von einem klar strukturierten Verfahren und fundierter Beratung durch die Expert:innen der Cinestyria.
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