Transportkostenzuschuss bei Erdaushub- und Bauschuttentsorgung
Förderung entfernungsabhängiger Transportkosten für Erdaushub und Bauschutt im Landkreis Rhön-Grabfeld, um Mehraufwendungen auszugleichen und illegale Ablagerungen zu verhindern.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausgleich entfernungsbedingter Mehraufwendungen bei der Erdaushub- und Bauschuttentsorgung, Unterstützung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung und Vermeidung illegaler Ablagerungen im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Förderfähige Ausgaben
- Entfernungsabhängige Transportkosten für Erdaushub und Bauschutt
Nicht förderfähige Ausgaben
- Containermiete
- Baggerkosten
- Deponiegebühren
- Kosten, die steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
- Entfernungsabhängige Transportkosten dürfen nicht anderweitig gefördert oder als Betriebsausgaben/Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden
- Entfernung zwischen Baustelle und Entsorgungsanlage muss mehr als 10 km betragen
- Gewährter Zuschuss muss über 100 € liegen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Transportkostenzuschuss
- Rechnung des Transporteurs
- Bestätigung der Anlieferung bei der Entsorgungsanlage
- Nachweis behördlicher Genehmigungen
Beschreibung
Der Transportkostenzuschuss bei der Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt im Landkreis Rhön-Grabfeld unterstützt Privathaushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dabei, entfernungsabhängige Mehraufwendungen für den Transport zu einer Abfallbehandlungsanlage auszugleichen. Ziel dieser Förderung ist es, die ordnungsgemäße Entsorgung von Baustellenabfällen zu fördern und illegale Ablagerungen zu verhindern. Pro Tonne Material und Kilometer (einfache Strecke) wird ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 0,20 € gewährt. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Förderhöhe von mindestens 100 € sowie eine Entfernung zwischen Baustelle und Entsorgungsanlage von mehr als 10 km (die ersten 10 km werden dabei nicht angerechnet). Die Förderrichtlinie gilt ab dem 01.01.2025 und ist bis zum 31.12.2029 verbindlich.
Interessierte Eigentümer:innen von bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie Bauherren müssen ihren Antrag vor Beginn der Maßnahmen bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen und dürfen die Transportkosten nicht bereits steuerlich geltend gemacht oder anderweitig gefördert haben. Eine Rechnung des Transporteurs, eine Bestätigung der Entsorgungsanlage und behördliche Genehmigungsnachweise sind beim Verwendungsnachweis einzureichen. Anträge können vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2029 eingereicht werden. Durch diese Förderung werden nachhaltige Entsorgungswege gestärkt und verantwortungsbewusste Bauvorhaben im ländlichen Raum finanziell entlastet.
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