Transportkostenzuschuss des Landes Salzburg zur Milchanlieferung im Berggebiet
Förderung der Transportkosten für Milchanlieferungen im Berggebiet Salzburg auf Basis der Jahreskilometerleistung. Anträge jährlich bis 10.12. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Verbesserung des Marktzugangs von Bergbauernbetrieben mit Nachteilen in der äußeren Verkehrslage, teilweiser Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei der Milchanlieferung und Sicherung einer flächendeckenden Bewirtschaftung in den Berggebieten durch Aufrechterhaltung der Milch- und Rinderwirtschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Transportkosten pro gefahrenem Kilometer
- Jahrespauschale für Seilbahnen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Zubringerkosten für die saisonale Anlieferung von Almmilch
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hofstelle im Bundesland Salzburg
- Transport von Milch zur erstmaligen Verarbeitung
- Wegstrecken zu Produktionsbetrieben mit mehr als 100 Erschwernispunkten
- Milchverarbeitung in Salzburg
- Ausschluss saisonaler Almmilchlieferungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Jährlicher Bericht mit Förderdaten (Name, Adresse, Jahreskilometer, Förderbetrag) bis 10. Dezember
Beschreibung
Der Transportkostenzuschuss des Landes Salzburg unterstützt Bergbauernbetriebe bei der Anlieferung von Milch zur erstmaligen Verarbeitung in Salzburg. Privatpersonen sowie Unternehmen mit Hofstelle im Bundesland Salzburg können Fördermittel in Form einer De-Minimis-Beihilfe in Anspruch nehmen. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung des Marktzugangs in abgelegenen Gebieten mit Nachteilen in der äußeren Verkehrslage, der teilweise Ausgleich wirtschaftlicher Mehraufwendungen und die Sicherung einer flächendeckenden Bewirtschaftung in den Berggebieten. Gefördert werden Einzel- und Sammelzubringer, Frächter sowie Seilbahnen, die Milch von Bergbauernbetrieben zu einer im Land Salzburg gelegenen Be- oder Verarbeitungsstätte transportieren. Die jährliche Antragstellung ist bis zum 10. Dezember möglich und erfolgt über die Abteilung Lebensgrundlagen und Energie der Salzburger Landesregierung.
Die Berechnung der Förderhöhe erfolgt auf Basis einer Fördergebietskarte, die Wegstrecken mit mindestens 100 Erschwernispunkten ausweist und Fahrten auf Bundes- und Landesstraßen ausschließt. Pro gefahrenem Kilometer wird ein Zuschuss von 1,40 € gewährt; für Seilbahnen steht eine Jahrespauschale zur Verfügung. In Ausnahmefällen mit besonders hohem Mehraufwand kann ein Zuschlag von bis zu 50 % pro Kilometer bewilligt werden. Ausgeschlossen sind saisonale Zubringerkosten für Almmilch. Als Nachweis ist ein jährlicher Bericht der Milchbe- bzw. -verarbeitungsbetriebe mit Name, Adresse, Jahreskilometer und erhaltenem Förderbetrag einzureichen. Die Auszahlung erfolgt jährlich nach Verfügbarkeit der Fördermittel; die Einhaltung der De-Minimis-Obergrenze von aktuell 200.000 € innerhalb von drei Steuerjahren ist verpflichtend. Die Richtlinie gilt seit 21. Oktober 2013 fortlaufend und garantiert eine verlässliche Förderung der Milch- und Rinderwirtschaft im Berggebiet Salzburg.
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