Trendsportanlagen
Förderung der Errichtung, des Ausbaus und der Sanierung von Trendsportanlagen im Burgenland. Gefördert werden burgenländische Sportvereine, Dachverbände, Gemeinden sowie physische und juristische Personen. Anträge sind jederzeit möglich (gültig seit 10.06.2013).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung, des Ausbaus sowie der Sanierung von Sportanlagen gemäß den in den Sportförderungsrichtlinien explizit angeführten und anerkannten Trendsportarten, um moderne, sichere und dem Zeitgeist angepasste Infrastruktur für den organisierten Sport zu schaffen.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtungskosten
- Ausbaukosten
- Sanierungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kantinen und gastronomische Einrichtungen
- touristisch genutzte Sportanlagen
- Grundstücksankauf
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Burgenland
- Restfinanzierung muss sichergestellt sein
- Eigentümer oder Pächter/Mieter des Grundstücks
- Nutzung ausschließlich für organisierten Sport
- Anlage muss modern, sicher und dem Zeitgeist angepasst sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Plandokumente
- Kostenvoranschläge
- Baubewilligung
- Bankdaten
- Vereinsregisterauszug
- Fertigstellungsbescheid
Beschreibung
Trendsportanlagen im Burgenland fördern
Das Programm unterstützt die Errichtung, den Ausbau sowie die ganzheitliche Sanierung zeitgemäßer Sportinfrastrukturen für anerkannte Trendsportarten. Gefördert werden burgenländische Sportvereine, Dachverbände, Gemeinden ebenso wie gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen mit Sitz im Burgenland. Mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten zielt der nicht rückzahlbare Zuschuss (Förderquote 20 %) auf die Schaffung moderner, sicherer Anlagen ab, die dem aktuellen Zeitgeist entsprechen und ausschließlich dem organisierten Sport vorbehalten sind. Pro Projekt stehen bis zu 9.000 € zur Verfügung, um zum Beispiel Pumptracks, Skateparks oder Kletteranlagen bedarfsgerecht zu realisieren.
Bewerbung und förderfähige Ausgaben
Anträge können jederzeit vor Baubeginn oder spätestens drei Monate nach der ersten projektbezogenen Rechnung eingereicht werden. Gefördert werden alle anrechenbaren Errichtungs-, Ausbau- und Sanierungskosten; ausgenommen sind Kantinen, gastronomische Einrichtungen, touristisch genutzte Anlagen und Grundstücksankauf. Voraussetzungen sind unter anderem ein gesicherter Finanzierungsplan, Eigentümer- oder Nutzungsrechte am Grundstück sowie eine ausschließliche Nutzung für organisierten Vereinssport. Erforderliche Unterlagen umfassen unter anderem das vollständig ausgefüllte Antragsformular, Plandokumente, Kostenvoranschläge, die Baubewilligung, Bankdaten, einen Vereinsregisterauszug sowie den Fertigstellungsbescheid. Das Programm schafft optimale Rahmenbedingungen für innovative Trendsportprojekte – ein starker Impuls für Sportbegeisterte und Kommunen im Burgenland.
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