Zuschuss

Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk

Zuschuss für Bildungsträger in Nordrhein-Westfalen zur überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk. Förderquote bis zu 33,3 % der zuwendungsfähigen Kosten je Lehrgangswoche.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 33,3 % der zuwendungsfähigen Kosten je Lehrgangswoche und Teilnehmenden; bis zu 40 000 € für technische Betreuung der...
Förderquote: 33,3% - 100%

Förderziel

Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Unterstützung der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk, um die Ausbildungsqualität zu sichern, Betriebe zu entlasten und die Schaffung von Ausbildungsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Zuwendungsfähige Kosten je Lehrgangswoche und Teilnehmenden
  • Personaleinsatzkosten (Standardeinheitskosten)
  • Pauschalsatz für arbeitsplatzbezogene Ausgaben
  • Sachausgaben für die technische Betreuung der Datenbank Cascade (bis 40 000 €)

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigung: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.
  • Ausbildungsverhältnis muss in den Lehrlingsrollen der nordrhein-westfälischen Handwerkskammern eingetragen sein
  • Abweichung bei Wohnsitz des Auszubildenden in Nordrhein-Westfalen möglich

Beschreibung

Die überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk in Nordrhein-Westfalen fördert Bildungsträger mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF), um eine hochwertige Ausbildung sicherzustellen und kleine wie mittlere Betriebe zu entlasten. Als pauschaler Zuschuss werden bis zu 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten je Lehrgangswoche und Teilnehmende übernommen; in zentraler Betreuung kann die Quote sogar auf 100 Prozent ansteigen. Zudem sind Sachausgaben für die technische Betreuung der Datenbank Cascade bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro förderfähig. Das Programm steht fortlaufend zur Verfügung und unterstützt die Ausbildung in anerkannten Berufsbildungsstätten des Handwerks, um Fachkompetenzen nachhaltig zu stärken.

Antragsberechtigt ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.; die teilnehmenden Bildungsträger gelten als Zuwendungsempfänger:innen. Voraussetzung für die Förderung ist die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in den Lehrlingsrollen der nordrhein-westfälischen Handwerkskammern. Bei Auszubildenden mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen kann auf diesen Eintrag im anderen Bundesland verzichtet werden. Die Anträge werden über die zuständigen Bezirksregierungen bearbeitet, die als regionale Bindeglieder zwischen Land und Kommunen agieren. Durch die finanzielle Unterstützung trägt das Programm wesentlich zur Schaffung und Sicherung von Ausbildungsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen bei und stärkt die Attraktivität der beruflichen Bildung im Handwerk.

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