Zuschuss

Umweltförderung - Flächenrecycling

Förderung von Entwicklungskonzepten, Untersuchungen und Vorplanungen für brachliegende Flächen im Ortsgebiet in Wien zur Reduktion des Flächenverbrauchs. Anträge können von 01.01.2026 bis 31.12.2029 eingereicht werden.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Ziel ist die Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht dem Standortpotenzial entsprechend genutzten Flächen und Objekten im geschlossen bebauten Ortsgebiet, um den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zur Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen.

Förderfähige Ausgaben

  • Entwicklungskonzepte
  • Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz
  • Vorplanung standortbedingter Mehraufwand

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Revitalisierung/Sanierung/Umbau von Objekten
  • Ortskernbelebung
  • Neugestaltung öffentlicher Plätze
  • Entsiegelungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Flächen/Objekte im geschlossen bebauten Ortsgebiet
  • Flächen aktuell nicht oder nicht dem Standortpotenzial entsprechend genutzt
  • Einreichung vor Beauftragung der Maßnahmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beschreibung der derzeitigen Situation und Zielsetzung
  2. Auflistung der betroffenen Grundstücke
  3. Lageplan zur Situierung im Ortsgebiet
  4. Fotos der aktuellen Situation
  5. Kostenschätzung und beantragte Gesamtkosten
  6. Nachweis der Zustimmung der Gemeinde bzw. der Grundeigentümer:innen

Beschreibung

Das Förderprogramm Umweltförderung – Flächenrecycling in Wien unterstützt öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen und Unternehmen dabei, derzeit ungenutzte oder nicht dem Standortpotenzial entsprechende Flächen im geschlossen bebauten Ortsgebiet neu zu denken. Ziel ist es, den Flächenverbrauch an den Ortsrändern zu reduzieren und so einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten. Gefördert werden einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Erstellung von Entwicklungskonzepten, Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz sowie Vorplanungen für standortbedingte Mehrkosten. Die Antragsfrist läuft von 01.01.2026 bis 31.12.2029, wobei Fördergesuche vor Beauftragung der jeweiligen Maßnahmen einzureichen sind.

Interessiert sind vor allem Gemeinden oder Gemeindeverbände, Grundeigentümer:innen sowie natürliche und juristische Personen mit Zustimmung der Eigentümer:innen. Voraussetzungen sind das Vorhandensein von Flächen/Objekten im geschlossen bebauten Ortsgebiet und der Nachweis, dass diese aktuell nicht oder nicht gemäß Standortpotenzial genutzt werden. Nicht förderfähig sind Maßnahmen wie Sanierung, Ortskernbelebung, Neugestaltung öffentlicher Plätze oder Entsiegelungsarbeiten. Zur Antragstellung gehören unter anderem eine Situationsbeschreibung mit Zielsetzung, Lagepläne, Fotos, Kostenschätzung sowie die Zustimmung der Gemeinde bzw. Grundeigentümer:innen. Detaillierte Informationen zum Ablauf, zu den Förderkriterien und den benötigten Unterlagen stehen über die Online-Plattform zur Verfügung und laden dazu ein, Projekte für eine nachhaltige Stadtentwicklung in Wien voranzutreiben.

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