Umweltförderung - Sanierungsbonus 2026
Österreichweite Förderung thermischer Sanierungen von Gebäuden (älter als 15 Jahre) – u.a. Dämmung, Fenstertausch. Anträge bis 31.12.2026, Umsetzung z.B. im Einfamilienhaus bis 30.09.2028 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind, einschließlich Dämmung von Außenwänden, Decken und Dächern sowie Austausch von Fenstern und Außentüren.
Förderfähige Ausgaben
- Materialkosten
- Planungs- und Montagekosten
- Dämmmaßnahmen
- Fenstertauschkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Neubauten
- Zubauten und Hauserweiterungen
- Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sein (Datum der Baubewilligung)
- Registrierung mit Energieberatungsprotokoll erforderlich
- Leistungen müssen ab 03.10.2025 erbracht werden
- Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt und bezahlt sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Energieberatungsprotokoll
- Montagerechnungen befugter Professionist:innen
- Rechnungen auf antragstellende Person
Beschreibung
Die Umweltförderung „Sanierungsbonus 2026“ unterstützt österreichweit thermische Sanierungen an Bestandsgebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind. Private Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern sowie Träger:innen von mehrgeschoßigem Wohnbau können für Dämmmaßnahmen an Außenwänden, Dächern und Decken sowie für den Austausch von Fenstern und Außentüren einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 40 % der förderfähigen Ausgaben beantragen. Förderbar sind Material-, Planungs- und Montagekosten, während Neubauten, Zubauten und Abbruch-/Wiederaufbau-Vorhaben ausgeschlossen sind. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine Registrierung mit Energieberatungsprotokoll und die Einhaltung des Stichtags 03.10.2025 für Beginn der Leistungen. Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt und bezahlt sein. Für umfassende Einzelbauteil- oder Teilsanierungen gilt eine Umsetzungsfrist bis spätestens 30.09.2028 (Einfamilienhaus/Reihenhaus) bzw. bis 30.09.2029 (mehrgeschoßiger Wohnbau).
Die Maßnahme setzt einen starken Impuls für Energieeffizienz und Klimaschutz im Wohnungsbau: Durch die Reduktion von Wärmeverlusten sinken Treibhausgasemissionen und Heizkosten gleichermaßen. Die Einreichung von Registrierungen und Anträgen ist bis 31.12.2026 möglich, solange Budgetmittel verfügbar sind. Die Förderung knüpft an das Umweltförderungsgesetz und die Investitionsförderungsrichtlinien an und trägt dazu bei, die nationale Klimaneutralität bis 2040 umzusetzen. Der Sanierungsbonus 2026 verknüpft nachhaltige Bauinvestitionen mit volkswirtschaftlicher Effizienz und leistet einen spürbaren Beitrag zur Schonung von Ressourcen – ein überzeugendes Angebot für zukunftsweisende Modernisierungen im privaten Wohnungsbestand.
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