Umweltförderung - Siedlungswasserwirtschaft
Förderung zum Schutz der Umwelt durch geordnete Abwasserentsorgung und Gewährleistung einer ausreichenden Wasserversorgung in Wien. Anträge bis 31.12.2028 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist der Schutz der Umwelt durch geordnete Abwasserentsorgung und Gewährleistung einer ausreichenden Wasserversorgung.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung von Abwasserentsorgungsanlagen
- Errichtung von Wasserversorgungsanlagen
- Reinvestition in Siedlungswasserwirtschaftsanlagen
- Planungs- und Bauaufsichtsleistungen
- Anschlussleitungen an Netze
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Inneninstallationen
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Laufende Betriebskosten
- Eigenleistungen
- Erwerb von Grundstücken
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag vor Baubeginn einreichen
- Wasserrechtsbewilligung erforderlich
- Kosten- und Leistungsrechnung (Betriebsabrechnungsbogen)
- Vorschreibung einer Mindestgebühr von 1 €/m³ Trinkwasser bzw. 2 €/m³ Abwasser
- Reinvestitionsplan bei Reinvestitionen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchenformblatt
- Technisches Datenerfassungsblatt
- Technischer Bericht
- Übersichtslageplan
- Katalog der Anlagenteile
- Betriebsabrechnungsbogen
- Wasserrechtsbescheid
- Reinvestitionsplan bei Reinvestitionen
- Energiekonzept bei Maßnahmen zur Energieeffizienz oder erneuerbarer Energie
- Exportdaten aus dem digitalen Leitungsinformationssystem (Shape-Dateien)
Bewertungskriterien
- Ökologische Verträglichkeit
- Volkswirtschaftliche Effizienz
- Stand der Technik
- Dringlichkeit der Maßnahme
Beschreibung
Die Förderung „Umweltförderung – Siedlungswasserwirtschaft“ zielt auf den umfassenden Schutz der Umwelt in Wien durch eine geordnete Abwasserentsorgung und eine verlässliche Wasserversorgung. Gefördert werden Kommunalunternehmen, Gemeinden, Verbände, Genossenschaften sowie private und juristische Personen, die Einzelanlagen errichten oder Anschlussleitungen von mehr als 100 m an öffentliche Wasser- bzw. Kanalnetze herstellen. Dabei steht die nachhaltige Sicherung der Ressource Wasser ebenso im Fokus wie die Stärkung der Infrastruktur und des Klimaschutzes. Eine Bewertung erfolgt anhand ökologischer Verträglichkeit, volkswirtschaftlicher Effizienz, Stand der Technik und Dringlichkeit der Maßnahmen. Die Projektdauer ist auf 36 Monate angelegt, Anträge können bis zum 31.12.2028 eingebracht werden.
Förderquoten zwischen 10 % und 40 % der förderfähigen Investitionskosten entlasten Antragstellende und ermöglichen Investitionen in Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen, Reinvestitionen in bestehende Siedlungswasserwirtschafts-Infrastruktur, Planungs- und Bauaufsichtsdienstleistungen, digitale Leitungsinformationssysteme sowie Maßnahmen zur lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung. Voraussetzungen sind die Einreichung vor Baubeginn, ein gültiger Wasserrechtsbescheid, eine Kosten- und Leistungsrechnung samt Betriebsabrechnungsbogen, ein Reinvestitionsplan, Mindestgebühren von 1 €/m³ Trinkwasser sowie 2 €/m³ Abwasser und gegebenenfalls eine Genehmigung bei Kostenüberschreitungen über 15 %. Benötigte Unterlagen umfassen Ansuchen- und Datenerfassungsformular, technischen Bericht, Lageplan, Anlageteile-Katalog und Exportdaten aus dem digitalen Leitungsinformationssystem. Durch diese Förderung werden Investitionen in Klima- und Gewässerschutz gestärkt und zukunftsfähige Versorgungssysteme in Wien aufgebaut.