Umweltförderung - Stadtbäume
Förderung von bodengebundenen Neupflanzungen von Stadtbäumen auf privaten Grundstücken im Stadtgebiet Graz. 50% der förderfähigen Kosten bis max. 700 € je Baum. Zeitraum: 01.01.2025–31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtgebiets durch Neupflanzung von Stadtbäumen auf privaten Grundstücken.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten für Baumsetzling, Erde, Abstützmaterial, Bodenabdeckung
- Kosten des Baumtransportes
- Kosten der Herstellung des Pflanzlochs und der Baumpflanzung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistungen (z. B. Transport, Pflanzung)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Objekt muss Wohnzwecken dienen und im Stadtgebiet Graz liegen
- Pflanzung muss bodengebunden erfolgen (keine Trog- oder Kübelpflanzung)
- Baumart und Standort müssen der Baumartenliste und Eignungskriterien entsprechen
- Standort muss außerhalb des Grazer Grüngürtels liegen
- Rechnungsdatum darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen und muss ab dem 01.01.2025 sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Foto der örtlichen Situation nach Baumpflanzung
- Plandarstellung des Standorts
- Nennung der Baumart gemäß Baumartenliste
- Angabe des Stammumfangs
- Angaben zur Anwuchspflege
- Nachweis über Verfügungsgewalt (z. B. Grundbuchauszug oder Zustimmungserklärung)
- Saldierte Rechnungen nicht älter als 3 Monate
Beschreibung
Die Umweltförderung Stadtbäume der Landeshauptstadt Graz unterstützt die ökologische und klimafreundliche Gestaltung des Stadtgebiets durch die Neupflanzung bodengebundener Stadtbäume auf privaten Grundstücken in Graz. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Objekten zu Wohnzwecken im Stadtgebiet. Im Rahmen dieser Maßnahme werden 50 % der förderfähigen Kosten bis maximal 700 € pro Baum übernommen. Gefördert werden Sachkosten für den Baumsetzling, Erde, Abstützmaterial und Bodenabdeckung sowie die Transport- und Pflanzkosten durch Fachbetriebe. Eine Förderung kann für bis zu zehn Stadtbäume pro Standort beantragt werden. Die Förderdauer erstreckt sich vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 und greift ausschließlich bei freiwilligen Neupflanzungen außerhalb des Grazer Grüngürtels.
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Art und Standort den Vorgaben der Baumartenliste entsprechen, der Stammumfang mindestens 16 cm (bzw. 8 cm bei Obstgehölzen) betragen und fachgerechte Anwuchspflege sichergestellt sein. Eigenleistungen sind ausgeschlossen, ebenso verpflichtende Ersatzpflanzungen nach Baumschutzverordnung. Der Antrag ist über das digitale Formular einzureichen und benötigt neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular eine Fotodokumentation, eine einfache Plandarstellung, Angaben zu Baumart, Stammumfang und Pflege sowie den Nachweis der Verfügungsgewalt über das Grundstück und saldierte Rechnungen, die nicht älter als drei Monate sind. Antrags- und Rechnungsfristen enden am 31.12.2026; Rechnungen dürfen frühestens ab dem 01.01.2025 datiert sein.