Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert innovative, modellhafte und lösungsorientierte Umweltschutzprojekte bundesweit. Projektskizzen und Förderanträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die DBU unterstützt Vorhaben zum Schutz der Umwelt und fördert innovative, modellhafte und lösungsorientierte Projekte in Bereichen wie Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Ressourceneffizienz sowie Natur- und Kulturgüterschutz. Insbesondere die mittelständische Wirtschaft wird bevorzugt gefördert.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Gemeinkostenzuschlag
- Sachkosten
- Fremdleistungen
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Druckkosten
- Reisekostenzuschüsse
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Abgrenzung vom Stand der Forschung und Technik und Weiterentwicklungscharakter
- Breite Anwendung unter marktüblichen Bedingungen (Modellcharakter)
- Erzielung neuer Potenziale zur Umweltentlastung
- Beitrag zur Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze (3–10 Seiten)
- Vollständiger Förderantrag (ca. 20 Seiten)
- Hinweise zur Antragstellung (PDF)
- Finanzierungsplan
- Nachweise zu Innovations- und Modellcharakter
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Modellcharakter
- Grad der Umweltentlastung
- Praxisnähe
Beschreibung
Die Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt richtet den Blick auf innovative, modellhafte und lösungsorientierte Projekte im Umwelt- und Naturschutz sowie in Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien. Bundesweit lassen sich Vorhaben von Unternehmen, Bildungseinrichtungen, öffentlichen Institutionen und Privatpersonen unterstützen, die sich klar vom Stand der Forschung abheben und unter marktüblichen Bedingungen erprobt werden können. Besondere Aufmerksamkeit gilt kleinen und mittleren Unternehmen, wobei Förderquoten zwischen 50 % und 100 % Erleichterung bei Personalkosten, Gemeinkostenzuschlägen, Sach- und Fremdleistungen sowie Reisekosten bieten. Angestrebt wird eine messbare Umweltentlastung und ein Beitrag zur Bewahrung des nationalen Naturerbes.
Antragsberechtigte reichen zunächst eine Projektskizze (3–10 Seiten) ein; bei positiver Vorbewertung folgt ein vollständiger Förderantrag (ca. 20 Seiten) mitsamt Finanzierungsplan und Nachweisen zum Innovations- und Modellcharakter. Druckkosten und Reisekostenzuschüsse bleiben unberücksichtigt. Die Auswahl orientiert sich an Innovationsgehalt, Modellcharakter, Umweltentlastungsgrad und Praxisnähe. Mit jederzeit möglicher Antragstellung und individueller Begleitung vom Konzept bis zum Abschluss wird eine umfassende fachliche und finanzielle Betreuung gewährleistet.
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