Understanding of sex and/or gender-specific mechanisms of cardiovascular diseases: determinants, risk factors and pathways
EU-weite Förderung für Forschung zu geschlechts- und genderspezifischen Mechanismen bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Anträge bis zum 16.04.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Erforschung und bessere Prävention, Diagnostik und Therapie von Herz-Kreislauf-Erkrankungen unter Berücksichtigung geschlechts- und genderspezifischer Determinanten, Risikofaktoren und Krankheitswege.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Subunternehmerkosten
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilnahmeberechtigung nach Horizon Europe-Regelung
- Registrierung im Participant Register (PIC)
- Einhaltung der ethischen Vorgaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag (Part A & Part B)
- Detaillierte Budgettabelle
- Ethik-Selbsteinschätzung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt und Ambition
- Erwartete Auswirkungen und Weg zur Wirkung
- Qualität und Effizienz der Umsetzung
Beschreibung
Die europäische Forschungsförderung richtet sich an Unternehmen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in allen EU-Mitgliedstaaten sowie den zu Horizon Europe assoziierten Ländern. Gefördert werden Projekte, die geschlechts- und genderspezifische Determinanten, Risikofaktoren und Mechanismen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen erforschen. Ziel ist es, umfassende Erkenntnisse über biologisch-hormonelle, genetische sowie psychosoziale Einflüsse auf Krankheitsentstehung und -verlauf zu gewinnen. Interdisziplinäre Ansätze aus Molekularbiologie, Epidemiologie, Verhaltenswissenschaft und klinischer Forschung sollen in einer consortiumsübergreifenden Kooperation zusammengeführt werden. Förderfähig sind Personalkosten, Subunternehmerkosten und Sachkosten; Anträge können bis zum 16. April 2026 eingereicht werden. Die maximale Fördersumme pro Projekt liegt zwischen 6 und 7 Mio. € bei einer 100 %igen Förderquote.
Die Auswahl erfolgt in einem Single-Stage-Verfahren nach den Kriterien Exzellenz, erwartete Wirkung sowie Qualität und Effizienz der Umsetzung. Bewertungsschwerpunkte sind Innovationsgehalt, potenzielle Gesundheitswirkung und Realisierbarkeit der Maßnahmen. Beantragt werden können Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (RIA), die von der Grundlagenforschung bis hin zur Pilotierung neuer Diagnose- und Therapieoptionen reichen, sowie begleitende Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA). Voraussetzung für die Antragstellung ist die Registrierung im EU Participant Register (PIC), die Einhaltung ethischer Vorgaben und eine gültige Horizon Europe-Teilnahmeberechtigung. Die Mittelvergabe erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, Projektstart ist frühestens ab dem 10. Februar 2026 möglich. Ein detaillierter Finanzplan und eine Ethik-Selbsteinschätzung sind gemeinsam mit dem Antrag einzureichen.
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