Unleashing the potential of sustainable small-scale aquatic food production and recreational fisheries for prosperous local communities
Förderung nachhaltiger Kleinaquakultur und Freizeitfischerei für florierende lokale Gemeinschaften. Anträge bis 23.09.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist es, durch innovative Ansätze in der Kleinaquakultur, Fischerei und Freizeitfischerei die wirtschaftliche Prosperität, Resilienz sowie den Umwelt- und Klimaschutz in lokalen Küsten-, See- und Binnengewässergemeinden voranzutreiben. Dabei sollen neue Geschäftsmodelle, digitale Tools und naturbasierte Lösungen entwickelt sowie sozioökonomische Effekte analysiert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Subunternehmerleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens drei unabhängige Einrichtungen aus verschiedenen EU/assoziierten Ländern
- Koordination durch einen Lead-Beschaffer bei Verbundprojekten
- Sitz und Beitrag in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziiertem Land
- Erfüllung der Horizon Europe Finanz- und Exklusionskriterien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über Funding & Tenders Portal
- Projektbeschreibung
- Disseminierungs- und Exploitation-Plan
- Lebenslauf der Schlüsselpersonen
- Finanzierungsplan
- Rechtliche Gründungsdokumente
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Beitrag zu Klima- und Umweltschutzzielen
- Wirtschaftlicher und sozialer Nutzen für lokale Gemeinschaften
- Qualität und Effizienz der Umsetzung
Beschreibung
Die EU-Initiative zur Förderung nachhaltiger Kleinaquakultur und Freizeitfischerei zielt darauf ab, die wirtschaftliche Prosperität, Widerstandsfähigkeit und den Umwelt- und Klimaschutz in Küsten-, See- und Binnengewässergemeinschaften voranzutreiben. Interessierte Konsortien aus mindestens drei unabhängigen Einrichtungen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern können bis zum 23. September 2027, 17:00 MESZ, Anträge einreichen. Gefördert werden Kleinaquakultur- und Kleinfischereibetriebe, Akteur:innen der Freizeitfischerei sowie Kommunen und Stakeholder in lokalen Gemeinschaften, die innovative Geschäftsmodelle, digitale Tools und naturbasierte Lösungen entwickeln möchten. Im Rahmen von Verbundprojekten übernimmt ein Lead-Beschaffer die Koordination. Die Projektdauer beträgt 36 Monate, die Zuwendungsquote liegt bei bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben. Pro Projekt stehen maximal 5 Mio. EUR bereit, insgesamt sind bis zu 10 Mio. EUR verpflichtet.
Gefördert werden Personal-, Sach- und Reisekosten sowie Leistungen von Subunternehmer:innen. Ausgeschlossen sind Immobilienanschaffungen, rückwirkende Kosten und Schuldenausgleich. Dem Auswahlverfahren liegt eine Bewertung der Innovationsstärke, des Beitrags zu Klima- und Umweltschutzzielen, des sozioökonomischen Nutzens für lokale Gemeinschaften sowie der Qualität und Effizienz der Umsetzung zugrunde. Ein transparent ausgearbeiteter Disseminierungs- und Exploitation-Plan, aussagekräftige Lebensläufe der Schlüsselpersonen sowie ein detaillierter Finanzierungsplan bilden die Basis der Bewerbung. Nach erfolgreicher Evaluierung erfolgt die Vertragsunterzeichnung voraussichtlich innerhalb von acht Monaten nach Antragsfristende. Weitere Informationen und die notwendigen Antragsunterlagen stehen auf dem Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission bereit.
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