Zuschuss

Unterstützung Bürgerengagement (LEADER) – Landkreis Deggendorf

Zuschüsse für bürgerschaftliches Engagement im Landkreis Deggendorf: Förderung von Kleinprojekten mit 500–5.000 € nach LEADER-Ansatz. Aktuelle Auswahlrunde bis 30.09.2025 abgeschlossen; derzeit kein Budget verfügbar.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: bis zu 5.000 € pro Einzelmaßnahme

Förderziel

Förderung von Kleinprojekten, die das bürgerschaftliche Engagement stärken und einen positiven Beitrag zur Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der LAG Landkreis Deggendorf leisten.

Förderfähige Ausgaben

  • Material- und Sachkosten für Kleinprojekte
  • Mobiliar für Vereinsheime
  • Zuzahlung zu Kursgebühren
  • Geld- und Sachpreise für Wettbewerbe (max. 1.000 €)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten (Mieten, Pachten, Telefon)
  • Reparaturen und Ersatzbeschaffungen
  • Mehrwertsteuer
  • Druck von Büchern, Karten, Broschüren
  • Kommunale Regiearbeiten und Bauhofleistungen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort im Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Deggendorf
  • Formlose schriftliche Anfrage an die LAG mit kurzer Projektbeschreibung und Finanzierungsbedarf
  • Maßnahme muss das bürgerschaftliche Engagement stärken und LES-Ziele erfüllen
  • Maximal 2 Maßnahmen pro Akteur pro Förderperiode
  • Mindestantragssumme 500 €

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formlose schriftliche Anfrage mit Projektbeschreibung und Finanzierungsbedarf
  2. Angebote zur Begründung der beantragten Fördersumme
  3. Nachweise (Rechnung, Zahlungsbeleg) nach Durchführung der Maßnahme

Bewertungskriterien

  • Innovationscharakter und Pilotcharakter der Maßnahme
  • Beitrag zu den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie
  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

Beschreibung

Im Rahmen des LEADER-Ansatzes im Landkreis Deggendorf werden lokale Kleinprojekte mit einem Zuschussvolumen von 500 bis 5.000 Euro gefördert, die das bürgerschaftliche Engagement stärken und einen direkten Beitrag zur Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der LAG leisten. Förderberechtigt sind Vereinsvorstände und ­vorständer:innen, gemeinnützige Organisationen sowie Privatpersonen mit Sitz im Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe Deggendorf. Die Unterstützung zielt darauf ab, innovative und pilotartige Maßnahmen mit unbürokratischem Verfahren auszustatten, um die regionale Lebensqualität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu erhöhen. Bei positivem Beschluss wird eine Zielvereinbarung geschlossen, erst danach darf die Maßnahme umgesetzt werden, um die Auszahlung sicherzustellen. Insgesamt können pro Träger:in bis zu zwei Einzelmaßnahmen beantragt werden. Aktuell ist die Auswahlrunde bis zum 30.09.2025 abgeschlossen; gegenwärtig steht kein weiteres Budget zur Verfügung.

Die Antragstellung erfolgt formlos und schriftlich mit einer kurzen Projektbeschreibung, dem Finanzierungsbedarf und geeigneten Angeboten zur Begründung der beantragten Fördersumme. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Material- und Sachkosten für Vereinsaktivitäten, Mobiliar, Kurszuschüsse sowie Geld- und Sachpreise (maximal 1.000 Euro pro Wettbewerb). Nicht berücksichtigt werden laufende Betriebskosten, Reparaturen, Druckerzeugnisse und kommunale Regiearbeiten. Die eingegangenen Anfragen werden nach ihrem Eingangstermin geprüft und im Entscheidungsgremium der LAG bewertet – insbesondere hinsichtlich Innovationscharakter, Beitrag zur LES und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Interessierte Akteur:innen werden bei künftigen Aufrufen dazu eingeladen, ihren Projektvorschlag termingerecht einzureichen und so einen wertvollen Impuls für die regionale Gemeinschaft zu setzen.

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