Zuschuss

Unterstützung in der Erziehung, Bgld KJHG

Unterstützung in der Erziehung für Kinder und Jugendliche im Burgenland bei drohender Kindeswohlgefährdung mit ambulanten, mobilen und teilstationären Hilfen. Laufende Bewilligung seit 14.11.2013.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.11.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland

Förderziel

Gewährleistung von Hilfen zur verantwortungsbewussten Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen im Burgenland bei drohender Kindeswohlgefährdung, insbesondere durch ambulante, mobile und teilstationäre Beratungs- und Betreuungsangebote sowie Schutzmaßnahmen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abwendung einer drohenden Kindeswohlgefährdung
  • Maßnahmen der vollen Erziehung dürfen noch nicht angewendet werden

Beschreibung

Unterstützung in der Erziehung nach Bgld. KJHG
Die Förderung des Landes Burgenland richtet sich an Privatpersonen, deren Kinder oder Jugendliche von einer drohenden Kindeswohlgefährdung betroffen sind. Seit dem 14. November 2013 werden kontinuierlich Zuschüsse bewilligt, um verantwortungsbewusste Pflege und Erziehung sicherzustellen. Im Zentrum steht die aktive Begleitung durch ambulante, mobile und teilstationäre Angebote, die Familien und Erziehungsberechtigte im gesamten Burgenland entlasten. Die Maßnahme zielt darauf ab, Gefährdungen abzuwenden, ohne dabei auf formelle Vollerziehungsmaßnahmen zurückzugreifen.

Leistungsumfang und Antragsmodalitäten
Gefördert werden gezielte Beratungs- und Betreuungsleistungen, Schutzmaßnahmen wie regelmäßige Haus- oder Arztbesuche sowie Vereinbarungen zur Einschränkung gefährdender Kontakte. Auch die Begleitung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des häuslichen Umfelds kann Teil des Angebots sein. Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass eine Kindeswohlgefährdung abgewendet werden soll und noch keine Maßnahmen der vollen Erziehung notwendig sind. Anträge können jederzeit bei den Bezirkshauptmannschaften oder Magistraten der Statutarstädte im Burgenland gestellt werden – eine Frist ist nicht vorgesehen. Mit diesem Förderinstrument wird ein ganzheitliches Hilfesystem gewährleistet, das präventiv wirkt und dem Wohl von Kindern und Jugendlichen höchste Priorität einräumt.

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