Zuschuss

Unterstützung Viehhaltung

Landesbeiträge für Viehhaltung in Vorarlberg im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg

Förderziel

Förderung landwirtschaftlicher Betriebe mit Viehhaltung in Vorarlberg zur Anerkennung und Unterstützung der besonderen Bedeutung der Viehhaltung.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes in Vorarlberg
  • Tierhalter von Milch- oder Mutterkühen, Jungvieh, Schafen oder Ziegen
  • Korrekte Meldung der Rinder, Schafe und Ziegen in der Rinderdatenbank (RinderNET) der Agrarmarkt Austria oder der AMA-Tierliste
  • Leistungsabgeltung kann auch projektbezogen auf eine Tierkategorie unter Einhaltung bestimmter Auflagen gewährt werden

Beschreibung

Die Landesregierung von Vorarlberg stellt im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe finanzielle Zuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung bereit und würdigt damit die zentrale Bedeutung dieses Wirtschaftszweigs in der Region. Unternehmen mit Milch- oder Mutterkühen, Jungvieh, Schafen oder Ziegen haben die Möglichkeit, ganzjährig Anträge zu stellen und profitieren von einer jährlichen Budgetierung in Höhe von insgesamt 4 Mio. Euro. Die Förderung erfolgt als direkte Zahlung nach Genehmigung und stellt einen wichtigen Baustein zur Stärkung der ländlichen Entwicklung sowie zur Stabilisierung und Modernisierung der heimischen Agrarbranche dar. Durch den unbefristeten Antragszeitraum können Betriebsinhaber:innen flexibel auf betriebliche Gegebenheiten reagieren und ihre Tierhaltung langfristig planen.

Voraussetzung für eine Förderung ist neben dem Betriebssitz in Vorarlberg die ordnungsgemäße Meldung aller Nutztiere in der Rinderdatenbank (RinderNET) der Agrarmarkt Austria oder in der AMA-Tierliste. Die Leistungsabgeltung kann zudem projektbezogen für einzelne Tierkategorien unter speziellen Auflagen gewährt werden, etwa im Rahmen einer Vollmilchkalbaktion. Das Förderverfahren orientiert sich am Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz sowie an der EU-Verordnung zur Anwendung von De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor. Betriebsinhaber:innen sichern sich durch die Teilnahme nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern unterstreichen auch ihr Engagement für eine nachhaltige Viehwirtschaft in Vorarlberg.

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