Unterstützung von Institutionen – J. Wilh. Tenten-Stiftung
Förderung von Institutionen, Einrichtungen und Projekten in Bonn, deren Nutzen hilfsbedürftigen Bonner Bürgern zugutekommt; häufig als Anschubfinanzierung und ohne dauerhafte Verpflichtungen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Tenten-Stiftung unterstützt Institutionen, Einrichtungen und Projekte, die direkt hilfsbedürftigen Bonner Bürgern zugutekommen. Insbesondere fördert sie als Anschubfinanzierung neue Ideen und Entwicklungen, ohne langfristige finanzielle Verpflichtungen einzugehen.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten
- Sachausstattung
- Baumaßnahmen (z. B. barrierefreier Ausbau)
- Beratungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Dauerhafte Betriebskosten
- Rückwirkende Zahlungen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Projektstandort in Bonn
- Nachweis, dass das Projekt hilfsbedürftigen Bonner Bürgern zugutekommt
- Einmalige Anschubfinanzierung ohne dauerhafte Verpflichtung
Bewertungskriterien
- Nutzen für hilfsbedürftige Bonner Bürger
- Neuartigkeit des Projekts
- Machbarkeit und Begleitungskonzept
Beschreibung
Die J. Wilh. Tenten-Stiftung fördert im Raum Nordrhein-Westfalen vorrangig gemeinnützige und öffentliche Institutionen sowie Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Projektstandort in Bonn. Im Zentrum stehen Initiativen, die hilfsbedürftigen Bonner Bürger:innen – insbesondere Kindern, Jugendlichen, Senior:innen und Menschen mit Behinderung – unmittelbar zugutekommen. Häufig fungiert die Unterstützung als einmalige Anschubfinanzierung zur Realisierung neuartiger Ideen und Projekte, ohne dabei langfristige Verpflichtungen einzugehen. Die Förderbereiche reichen von sozialen Maßnahmen und Bildungsangeboten bis hin zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie barrierefreien Baumaßnahmen oder Beratungskosten.
Förderberechtigte sind Vereine, öffentliche Träger und gemeinnützige Einrichtungen in Bonn, die ihre Projektkosten, Sachausstattung oder konkrete Baumaßnahmen – beispielsweise den barrierefreien Ausbau von Außenbereichen – realisieren möchten. Eingereicht werden können Anträge rund um die Uhr, da es keine Ausschlussfristen gibt. Bewertungskriterien umfassen den konkreten Nutzen für bedürftige Bonner Bürger:innen, die Originalität des Vorhabens sowie ein überzeugendes Begleitungskonzept zur nachhaltigen Umsetzung. Gefördert werden ausdrücklich Anschubfinanzierungen ohne dauerhafte Betriebskosten oder rückwirkende Zahlungen. Dieses Zuschussangebot eröffnet neue Chancen für kreative Hilfsprojekte und schafft Impulse in den Bereichen Soziales, Kinder- und Jugendarbeit, Inklusion und Bildung.
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