Zuschuss

Unterstützungsleistung für Gewerbetreibende bei lang andauernder Krankheit

Finanzielle Unterstützungsleistung für selbständig Erwerbstätige in Wien bei lang andauernder Krankheit, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit für bis zu 20 Wochen.

Soziales Gesundheit

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Unternehmensgröße: Kleinunternehmen

Förderziel

Selbständig Erwerbstätige, deren Betrieb von ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt und die regelmäßig weniger als 25 Dienstnehmer/innen beschäftigen, erhalten einen täglichen Fixbetrag zur Aufrechterhaltung ihres Betriebs bei lang andauernder Krankheit.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Selbständig Erwerbstätige, bei denen die Aufrechterhaltung ihres Betriebes von ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt und die regelmäßig keinen oder weniger als 25 Dienstnehmer/innen beschäftigen
  • Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Krankmeldung)

Beschreibung

Die Unterstützungsleistung für Gewerbetreibende bei lang andauernder Krankheit in Wien richtet sich an selbständig Erwerbstätige kleiner Betriebe, deren Fortbestand maßgeblich von der persönlichen Arbeitsleistung der Inhaber:innen abhängt. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit kann ein täglicher Fixbetrag beantragt werden, der rückwirkend ab dem vierten Tag gewährt wird und für maximal 20 Wochen pro Krankheit eingefordert werden kann. Diese finanzielle Förderung zielt darauf ab, die Liquidität von Kleinunternehmen mit regelmäßig weniger als 25 Dienstnehmer:innen auch während längerer Krankheitsphasen zu sichern und damit Beschäftigungsverhältnisse sowie betriebliche Strukturen aufrechtzuerhalten. Die Höhe des täglichen Fixbetrags wird jährlich valorisiert und als Zuschuss gewährt, um unvorhergesehene Einnahmeausfälle abzufedern.

Unternehmen und private Selbständige in Wien können den Antrag zu jeder Zeit stellen, da es keine Fristbeschränkung gibt. Voraussetzung ist eine formelle Arbeitsunfähigkeitsmeldung, die die lang andauernde Krankheit bestätigt. Die Fördermaßnahme beruht auf den §§ 104a und 104b des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes und wird unbefristet fortgeführt. Durch diese soziale Absicherung sollen Existenzen gestärkt, Arbeitsplätze gesichert und gesundheitliche Erholungsprozesse ohne den Druck wirtschaftlicher Bedrohung ermöglicht werden. Interessierte Betriebe finden alle relevanten Informationen bei der zuständigen Sektion II des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.