Unterstützungsleistungen aus dem Kärntner Wildschadensfonds
Entschädigung von Wildschäden durch geschonte Arten (Bär, Wolf, Luchs, Biber, Fischotter) in Kärnten. Online-Antrag unverzüglich nach Schadensfall möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausgleich von Schäden verursacht durch ganzjährig geschonte Wildarten in der Fischerei, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Nutztierhaltung und Imkerei in Kärnten.
Förderfähige Ausgaben
- Schadensausgleich
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer oder Bewirtschafter mit Nachweis des Bewirtschaftungsrechts
- Online-Antrag bei der Geschäftsstelle des Wildschadensfonds
- Vollständige Beilagen und Nachweise je nach Schadensart
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis wirtschaftlicher Einbußen
- Besatzrechnungen
- Nachweis des Bewirtschaftungsrechts
- Tierarztrechnung und Tierdaten (Betriebsnummer, Ohrenmarkennummer, UELN)
- Meldenachweis nach K-BiWG
Beschreibung
Der Kärntner Wildschadensfonds bietet einen Zuschuss zur Kompensation von Schäden, die durch ganzjährig geschonte Wildarten wie Bär, Wolf, Luchs, Biber oder Fischotter in Kärnten entstanden sind. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen von Fischteichen und Fließgewässern, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Almentierhalter:innen sowie Imker:innen, sofern ein Nachweis über das Bewirtschaftungsrecht oder die Meldepflicht vorliegt. Die Unterstützung umfasst den Ausgleich wirtschaftlicher Einbußen durch beschädigte Teichbestände, abgefressene Feldkulturen, geschädigte Waldflächen, getötete oder verletzte Nutztierbestände und zerstörte Bienenstöcke. Der Online-Antrag kann unverzüglich nach Bekanntwerden des Schadensfalles gestellt werden und muss für Teiche sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen längstens binnen 14 Tagen eingereicht werden. Für Fließgewässer ist die Einreichung einmal jährlich möglich. Als Nachweise dienen unter anderem Besatzrechnungen, Tierarztrechnungen mit UELN-Nummer sowie Meldenachweise nach dem K-BiWG.
Durch die Fördermaßnahme soll die Existenz von Betrieben in den Bereichen Fischerei, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Nutztierhaltung und Imkerei stabilisiert und der ökologische Schutz geschonter Arten gesichert werden. Umfassende Richtlinien regeln die Förderfähigkeit von Ausgaben und legen fest, welche Unterlagen – wie Nachweise wirtschaftlicher Einbußen, Pachtverträge, Betriebsnummern und Ohrenmarkennummern – vorzulegen sind. Die Mittel werden unbefristet bereitgestellt, beginnend ab dem 15. Dezember 2022. Dieses kontinuierliche Angebot trägt dazu bei, die Balance zwischen Artenschutz und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit im ländlichen Raum Kärntens zu wahren.
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