Zuschuss

Unterstützungsleistungen der Oberst Schöttler Versehrten-Stiftung (OSVS)

Die Oberst Schöttler Versehrten-Stiftung unterstützt seit 2007 schwerverwundete Soldat*innen, Polizist*innen, zivile Helfer*innen sowie Feuerwehr-/THW-/Katastrophenschutzeinsatzkräfte und deren Angehörige mit finanziellen Hilfen, medizinischer Betreuung, gesellschaftlicher Begleitung und Übernahme von Anwaltskosten. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung und schnelle unbürokratische Hilfe für im In- und Ausland einsatzgeschädigte Soldaten, Polizisten, zivile Einsatzhelfer, Feuerwehr-/THW-/Katastrophenschutzangehörige sowie im Todesfall deren Hinterbliebene durch finanzielle Zuwendungen, medizinische Betreuung, psychosoziale Begleitung und Übernahme juristischer Kosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Medizinische Betreuung
  • Anwaltskosten
  • Therapiekosten
  • Sachspenden
  • Bestattungskosten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis eines Einsatzunfalls im In- oder Ausland
  • Schwerverwundung oder PTBS durch militärische oder zivile Einsätze
  • Mitgliedschaft/Einsatz im Bereich Feuerwehr, THW oder Katastrophenschutz
  • Angehörige verstorbener Einsatzkräfte

Bewertungskriterien

  • Schwerverwundung im Einsatz
  • Nachweis eines Einsatzunfalls
  • Dringlichkeit der Hilfe

Beschreibung

Die Oberst Schöttler Versehrten-Stiftung (OSVS) gewährt bundesweit fortlaufend finanzielle Zuschüsse und Unterstützungsleistungen für schwerverwundete oder psychisch traumatisierte Soldat:innen, Polizist:innen, zivile Helfer:innen sowie Angehörige von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und Katastrophenschutz. Seit ihrer Gründung im Jahr 2007 bietet die Stiftung schnellen, unbürokratischen Beistand in Form von medizinischer Betreuung, psychosozialer Begleitung sowie der Übernahme von Anwaltskosten. Förderberechtigt sind darüber hinaus Hinterbliebene verstorbener Einsatzkräfte. Anträge können jederzeit eingereicht werden, sofern ein Einsatzunfall im In- oder Ausland nachgewiesen, eine Schwerverwundung oder PTBS vorliegt beziehungsweise eine Zugehörigkeit zur Gruppe der Blaulicht-Einsatzkräfte belegt wird. Die Vergabe erfolgt nach den Kriterien Schwere der Einsatzverletzung, Nachweis des Unfallgeschehens und Dringlichkeit des Hilfebedarfs.

Mit den Fördermitteln werden insbesondere Rehabilitationshilfen, Therapiekosten, Bestattungszuschüsse, Sachspenden und Rechtsberatungsaufwendungen abgedeckt. Ziel der OSVS ist es, Einsatzgeschädigte und deren Angehörige nachhaltig zu entlasten, die Lebensqualität Betroffener zu steigern und die zivilgesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Durch kontinuierliche Begleitung sowie die organisierte Zusammenarbeit mit Fachanwält:innen und medizinischen Expert:innen leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zur sozialen und gesundheitlichen Versorgung jener, die im Dienst von Staat und Gesellschaft Verwundungen erlitten haben.

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