Zuschuss

Verbandsförderung in den Bereichen Blas- und Volksmusik, Volkskultur und Regionalmuseen

Laufende Förderung von Basisaufwendungen und Fortbildungsmaßnahmen für Landes-, Bezirksverbände und Museen im Bereich Blas- und Volksmusik sowie Volkskultur in Salzburg.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Basisaufwendungen und Fortbildungsmaßnahmen für die sieben Salzburger Landesverbände (Museen, Heimatvereine, Schützen, Blasmusik, Volksliedwerk, Chorverband), die bestehenden Bezirksverbände sowie die Dachorganisation Salzburger Volkskultur und Regionalmuseen.

Förderfähige Ausgaben

  • Basisaufwendungen
  • Fortbildungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorlage des schriftlichen Förderantrags vor Projektbeginn
  • Vollständige und leserliche Unterlagen
  • Angemessener Eigenanteil

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Budget- und Vorhabensplanung inkl. Kostenkalkulation
  2. Vollständig ausgefüllter Förderantrag

Beschreibung

Die Verbandsförderung in den Bereichen Blas- und Volksmusik, Volkskultur und Regionalmuseen in Salzburg unterstützt Landes-, Bezirksverbände und Museen mit indirekten Zuschüssen zur Deckung von Basisaufwendungen sowie zur Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Interessenverbände oder Vereine, wie etwa die sieben Salzburger Landesverbände (Museen und Sammlungen, Heimatvereine, Schützen, Blasmusik, Volksliedwerk, Chorverband), die bestehenden Bezirksverbände sowie die Dachorganisation Salzburger Volkskultur. Ziel ist die nachhaltige Stärkung des kulturellen Engagements auf regionaler und landesweiter Ebene, indem laufende Kosten abgefedert und Qualifizierungsangebote gefördert werden. Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich, da die Förderung mit unbegrenzter Laufzeit angeboten wird und jährlich Fristen im Förderbrief des zuständigen Regierungsmitglieds kommuniziert werden.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die Vorlage eines vollständig ausgefüllten Schriftantrags vor Projektbeginn sowie leserlicher Unterlagen mit einem angemessenen Eigenanteil. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich Basisaufwendungen und Fortbildungsmaßnahmen; andere Kosten wie Investitionen oder Betriebsaufwand werden nicht berücksichtigt. Zur Bewerbung sind eine detaillierte Budget- und Vorhabensplanung inklusive Kostenkalkulation für das nächste Budgetjahr und der vollständig ausgefüllte Förderantrag einzureichen. Die Förderrichtlinien basieren auf den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg sowie auf europarechtlichen Vorgaben. Die Abrechnung erfolgt gemäß den Vorschriften im jährlichen Förderbrief und erfordert einen Verwendungsnachweis. Gerade regional bedeutsame Vereine und Museen erhalten mit dieser Förderung wichtige finanzielle Planungssicherheit für ihre Basisarbeit und Weiterbildungen.

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