Vereinsbeitrag für Institut für Menschenrechte/Institut für Europäische Rechtspolitik
Mitgliedsbeitragszahlungen an das Institut für Menschenrechte sowie an das Institut für Europäische Rechtspolitik. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mitgliedsbeitragszahlungen an das Institut für Menschenrechte sowie an das Institut für Europäische Rechtspolitik.
Förderfähige Ausgaben
- Mitgliedsbeiträge
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft
Beschreibung
Das Förderangebot ermöglicht bundesweit ansässigen gemeinnützigen Organisationen und Bildungseinrichtungen die Zuschusserstattung von Mitgliedsbeiträgen an das Institut für Menschenrechte sowie das Institut für Europäische Rechtspolitik. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, sodass sich die Maßnahme flexibel in Projekt- und Budgetzyklen einfügt. Im Rahmen dieses Zuschusses werden ausschließlich Ausgaben für die Vereinsmitgliedschaft übernommen, sofern eine gültige Mitgliedschaft vorliegt. Antragstellende Einrichtungen profitieren von einer unkomplizierten Förderabwicklung und tragen durch die finanzielle Entlastung zur nachhaltigen Stärkung der beiden führenden Fachinstitute bei.
Mit der Förderung wird gezielt die Förderung von Forschung und Wissenschaft im Bereich Menschenrechte und europäische Rechtspolitik unterstützt. Ziel ist es, einen national abgestimmten und international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraum zu gestalten. Durch die kontinuierliche Mitgliedschaftspflege werden Netzwerke ausgebaut, fachlicher Austausch intensiviert und die Qualität in Lehre und Forschung weiterentwickelt. Diese Initiative leistet somit einen entscheidenden Beitrag zur Innovationskraft der österreichischen Forschungslandschaft und betont die Bedeutung grenzüberschreitender Kooperationen im europäischen Kontext.