Zuschuss

Vereinsförderung der Stadt Oberwesel

Die Stadt Oberwesel unterstützt gemeinnützige Vereine und vergleichbare Initiativen mit einem jährlichen Zuschuss von bis zu 1.000 Euro. Für besonders kostenintensive Projekte ist eine gesonderte Förderung möglich. Förderperiode jeweils vom 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz
Fördersumme: bis 1.000 € jährlich
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung des Ehrenamts und der Vereinsarbeit in Oberwesel durch jährlich bis zu 1.000 Euro Zuschuss sowie ergänzende Fördermittel für besonders kostenintensive Projekte.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektkosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeitsbereich in Oberwesel
  • Gemeinnützigkeit nach Freistellungsbescheid

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einseitiger Förderantrag
  2. Einfacher Kostenbeleg
  3. Freistellungsbescheid (falls erforderlich)

Bewertungskriterien

  • Kostenintensität des Projekts
  • Gemeinnützigkeit und Ziele der Initiative

Beschreibung

Mit der neuen Fördersatzung bietet die Stadt Oberwesel gemeinnützigen Interessensverbänden und Vereinen eine praxisnahe Unterstützung, um das ehrenamtliche Engagement vor Ort zu stärken. Einmal jährlich können Initiativen mit Sitz oder Tätigkeitsbereich in Oberwesel einen Zuschuss von bis zu 1.000 Euro beantragen; für besonders kostenintensive Projekte besteht die Möglichkeit ergänzender Fördermittel. Die Förderung ist ausschließlich für Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid zugänglich und deckt sämtliche Projektkosten ab. Die Laufzeit der Unterstützungsmaßnahmen erstreckt sich jeweils vom 1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres und ermöglicht so eine passgenaue Planung an den Jahreszyklus gemeinnütziger Arbeit.

Die Antragstellung erfolgt in einem einfachen Verfahren: Ein einseitiger Förderantrag sowie ein einfacher Kostenbeleg genügen, aufwendige Nachweise oder Berichtspflichten entfallen. Die Zuwendung wird nach den Kriterien der Kostenintensität des Projekts sowie der Gemeinnützigkeit und Zielsetzung der Initiative bewertet. Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine und gleichgelagerte Interessensgruppen, die sich in den Themenfeldern gesellschaftlicher Zusammenhalt, Demokratie, Arbeit und Soziales engagieren. Mit dieser transparenten Regelung setzt der Stadtrat ein deutliches Zeichen für eine lebendige Vereinslandschaft und fördert nachhaltige Projekte, die das Miteinander in Oberwesel dauerhaft bereichern.

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