Vertragsförderung des Geschichtsvereins für Kärnten
Förderung zur Erfüllung der Vereinsaufgaben (primär Herausgabe der Publikationen) des Geschichtsvereins für Kärnten. Gültig ab 01.01.2014, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung zur Erfüllung der Vereinsaufgaben, insbesondere die Herausgabe wissenschaftlicher Zeitschriften und Sonderpublikationen des Geschichtsvereins für Kärnten.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Herausgabe der wissenschaftlichen Zeitschrift Carinthia I und der Sonderpublikationen des Geschichtsvereins für Kärnten
- Einreichung des ausgefüllten und unterzeichneten Förderantragsformulars
- Bedingung: Hinweis auf Förderung durch das Land Kärnten unter Verwendung des Logos "Kärnten Kultur"
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Förderantragsformular
Beschreibung
Die Vertragsförderung des Geschichtsvereins für Kärnten unterstützt eingetragene, gemeinnützige Vereine und Interessenverbände in Kärnten bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Im Zentrum steht die Herausgabe der wissenschaftlichen Zeitschrift Carinthia I sowie weiterer Sonderpublikationen, die historische Forschung und regionalwissenschaftliche Dokumentation vorantreiben. Die Förderung erfolgt als unbefristeter Zuschuss und kann jederzeit beantragt werden. Sie trägt dazu bei, das kulturelle Erbe der Region nachhaltig zu sichern und den wissenschaftlichen Austausch zu stärken.
Förderberechtigt sind vornehmlich Organisationen, die Publikationen im Bereich Geschichtswissenschaft betreiben. Voraussetzung ist der Nachweis der planmäßigen Herausgabe der Zeitschrift und Sonderbände des Vereins. Ein ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular muss vorgelegt werden, ebenso der verpflichtende Hinweis auf die Unterstützung durch das Land Kärnten unter Verwendung des „Kärnten Kultur“-Logos. Der Förderantrag kann online über das Formular KU2 beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur, eingereicht werden. Nach positiver Entscheidung fließt der Zuschuss direkt in die Produktions- und Verbreitungskosten der Publikationen. Originalrechnungen in mindestens gleicher Höhe dienen als Verwendungsnachweis. Diese Fördermaßnahme trägt dazu bei, ein hochwertiges wissenschaftliches Publikationswesen in Kärnten dauerhaft zu sichern und lokale Forschungsinitiativen sichtbar zu machen.
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