Vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn
Der Bund finanziert gemeinsam mit dem Land Wien zu je 50 % die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn inklusive Planung, Bau und Anschaffung der notwendigen Fahrzeuge. Gültig ab 01.01.2022, unbegrenzt und Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Vereinbarung über die Finanzierung der vierten und fünften Ausbauphase der Wiener U-Bahn umfasst die Planung, den Grunderwerb, den Bau der Strecke sowie die Inbetriebsetzung und Anschaffung der hierfür notwendigen Fahrzeuge. Ziel ist es, die Finanzierung der Infrastruktur sicherzustellen und damit den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene zu stärken sowie eine nachhaltige Mobilität für Wien zu fördern. Die finanziellen Beiträge des Bundes werden in jährlichen Raten an das Land Wien geleistet.
Förderfähige Ausgaben
- Planung
- Grunderwerb
- Bauarbeiten
- Inbetriebsetzung
- Anschaffung von Fahrzeugen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
- Projekt im Rahmen der vierten und fünften Ausbauphase der Wiener U-Bahn
Beschreibung
Die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn wird durch eine paritätische Co-Finanzierung von Bund und Land Wien realisiert, wobei jede Seite rund 2.870,5 Mio. Euro (50 % der Gesamtkosten in Höhe von 5.741 Mio. Euro) übernimmt. Die Maßnahme erstreckt sich auf das Linienkreuz U2/U5 mit Verlängerung der U2 nach Wienerberg sowie der U5 bis Hernals im Zeitraum bis 2033/2035. In dieser Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (BGBl. I Nr. 199/2022) sind alle Projektphasen von der Planung und dem Grunderwerb über den Bau bis hin zur technischen Inbetriebsetzung sowie der Anschaffung der Fahrzeuge inkludiert. Ziel ist es, die Infrastruktur langfristig zu sichern, den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene zu stärken und eine nachhaltige Mobilität in Wien zu fördern. Die Bundesmittel werden in jährlichen Raten an das Land Wien ausgezahlt. Die Förderung ist seit 01.01.2022 unbefristet gültig und bietet jederzeitige Antragsmöglichkeiten.
Förderberechtigt ist das Land Wien als Vereinbarungspartei und öffentliche Einrichtung. Voraussetzung für eine Zuwendung ist das Vorliegen einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG sowie ein Projektvorhaben im Rahmen der vierten und fünften Ausbauphase der Wiener U-Bahn. Die Förderquote beträgt 50 %, während förderfähige Ausgaben sämtliche Aufwendungen für Planung, Grunderwerb, Bauarbeiten, Inbetriebsetzung und Fahrzeugbeschaffung umfassen. Anträge können jederzeit gestellt werden, sodass eine flexible und zeitgerechte Umsetzung der U-Bahn-Erweiterung gewährleistet ist. Durch diese kontinuierliche Fördermöglichkeit ohne Einreichungsfrist wird die Basis für moderne Infrastrukturprojekte im städtischen Raum gelegt und ein effizienter Ausbau des öffentlichen Verkehrs nachhaltig unterstützt.