Zuschuss

VIREPA-Stipendium der STIFTUNG MICHAEL

Zuschuss (in der Regel die halbe Kursgebühr) für eine begrenzte Zahl vor allem jüngerer Teilnehmender aus Deutschland und anderen europäischen Ländern für VIREPA-Fernstudien, wenn die Kursgebühren nicht vollständig aufgebracht werden können.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: EU, Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 50% der Kursgebühr
Förderquote: 50%

Förderziel

Gewährung eines Zuschusses in Höhe der halben Kursgebühr für VIREPA-Fernstudien der Virtual Epilepsy Academy (VIREPA) für jungen Teilnehmende, die sich die vollen Gebühren nicht leisten können.

Förderfähige Ausgaben

  • Kursgebühren

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zulassung als Kursteilnehmer bei VIREPA
  • Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen europäischen Land
  • Unvermögen, die vollen Kursgebühren selbst aufzubringen

Bewertungskriterien

  • Zulassung als Kursteilnehmer bei VIREPA
  • Nachweis finanzieller Bedürftigkeit
  • Fokus auf jüngere Teilnehmende

Beschreibung

Die STIFTUNG MICHAEL – eine Stiftung für Epilepsie – unterstützt junge Teilnehmer:innen aus Deutschland und anderen europäischen Ländern mit einem VIREPA-Stipendium, das in der Regel 50 % der Kursgebühren übernimmt. Gefördert werden Fernstudiengänge der Virtual Epilepsy Academy (VIREPA) im Bereich Gesundheit, Aus- & Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales, sofern die Teilnehmenden die gesamten Studiengebühren nicht selbst finanzieren können. Voraussetzung ist eine bereits erfolgte Zulassung als Kursteilnehmer:in bei VIREPA sowie der Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in einem EU-Staat und zielt darauf ab, insbesondere jüngeren Fachkräften und Studierenden den Zugang zu international anerkannten Online-Kursen der Epileptologie zu erleichtern.

Bewerbungen für das VIREPA-Stipendium müssen spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Kurses bei der STIFTUNG MICHAEL eingegangen sein. Für Kurse im Jahr 2026 ist eine Antragstellung ab Juli 2026 möglich. Über die Vergabe entscheidet die Stiftung nach Bestätigung der Zulassung durch VIREPA und Prüfung der eingereichten Unterlagen. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt und kann flexibel mit weiteren Stipendien oder Fördermaßnahmen kombiniert werden. Mit dieser Maßnahme fördert die STIFTUNG MICHAEL den fachlichen Austausch und die Weiterbildung von Nachwuchsfachleuten im europäischen Epilepsiebereich und trägt so zur Verbesserung der Versorgungs- und Betreuungsqualität bei.

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