Zuschuss

Vollzeitbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung

Vollzeitbetreutes Wohnen bietet Jugendlichen nach Schulpflicht und Erwachsenen mit Behinderung in der Steiermark bedarfsorientierte, rund um die Uhr Betreuung und Unterstützung in allen Lebensbereichen. Anträge sind jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Ziel ist es, Menschen mit intellektueller, körperlicher, Sinnes- oder mehrfacher Behinderung eine bedarfs- und bedürfnisorientierte Form der Begleitung und Unterstützung in allen Bereichen der privaten Lebensgestaltung anzubieten, deren Intensität von Assistenz und Hilfestellung über Anleitung und Übung bis hin zum stellvertretenden Handeln reicht.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen mit aufrechtem schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung

Beschreibung

Das Vollzeitbetreute Wohnen für Menschen mit Behinderung in der Steiermark gewährleistet eine umfassende, 24-stündige Begleitung für Jugendliche nach Abschluss der Schulpflicht und für Erwachsene mit intellektueller, körperlicher, Sinnes- oder mehrfacher Beeinträchtigung. Ziel ist eine passgenaue Unterstützung in allen Bereichen der privaten Lebensgestaltung, deren Intensität von grundsätzlicher Assistenz über Anleitung und Übung bis hin zu stellvertretendem Handeln reicht. Durch die Zusammenarbeit mit professionellem Fachpersonal entstehen individuell zugeschnittene Betreuungsangebote, die neben der Wohnsituation auch tagesstrukturierende Beschäftigungen umfassen und so eine größtmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern.

Förderberechtigt sind gemeinnützige, bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen, die über einen aufrechten schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung verfügen. Die Antragstellung ist unbefristet und jederzeit möglich; es handelt sich um eine Zuschussförderung im Bereich Soziales, Arbeit und Soziales. Als wichtiges Förderziel gilt die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, indem ihnen mittels qualifizierter Assistenz ein selbstbestimmtes, würdevolles Wohnen ermöglicht wird. Interessierte Einrichtungen können fortlaufend Anträge einreichen und so die bedarfsorientierte Begleitung ihrer Teilnehmer:innen sicherstellen.

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