Zuschuss

Vorsorgeuntersuchungen für Nichtversicherte

Der Bund übernimmt in Wien die vollen Kosten für Vorsorgeuntersuchungen von nichtversicherten Personen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
28.11.2012
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung der Übernahme und Erstattung der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen für Personen ohne Anspruch auf Vorsorgeleistungen aus Pflicht- oder freiwilliger Krankenversicherung gemäß § 132b Abs. 6 ASVG; Ziel ist die Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsvorsorge.

Förderfähige Ausgaben

  • Untersuchungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich
  • Kein Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen aus Pflicht- oder freiwilliger Krankenversicherung
  • Keine Gewährung durch eine Krankenfürsorgeeinrichtung
  • Kein zuständiger anderer Staat gemäß Verordnung (EG) Nr. 883/2004 oder zwischenstaatlichem Abkommen

Beschreibung

In Wien steht nichtversicherten Personen ein umfassendes Förderangebot für Vorsorgeuntersuchungen zur Verfügung: Der Bund übernimmt gemäß § 132b Abs. 6 ASVG die vollständigen Kosten für medizinische Check-ups. Als Zuschuss richtet sich die Initiative an öffentliche Einrichtungen, die Vorsorgeuntersuchungen für Personen ohne Anspruch auf Leistungen aus Pflicht- oder freiwilliger Krankenversicherung durchführen. Die Förderquote beträgt 100 Prozent, Anträge können fortlaufend ohne feste Frist eingereicht werden. Für die Untersuchung kommen insbesondere Vertragsärzt:innen, Gruppenpraxen sowie vertragsärztliche Einrichtungen infrage, wobei der nachgewiesene Aufwand der Krankenversicherungsträger erstattet und an den Hauptverband weitergeleitet wird. Durch diese Maßnahme wird sichergestellt, dass fehlende Versicherungsansprüche nicht zum Hindernis auf dem Weg zu präventiver Gesundheitsvorsorge werden.

Förderberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die weder über eine Pflicht- noch über eine freiwillige Krankenversicherung Vorsorgeansprüche geltend machen können und bei denen kein anderer Staat gemäß Verordnung (EG) 883/2004 zuständig ist. Ebenso darf keine Krankenfürsorgeeinrichtung die Leistungen übernehmen. Das Ziel der Maßnahme liegt in der Gewährleistung gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsvorsorge und trägt zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe bei. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK), Sektion VI, unterstützt mit dieser Förderung die Chancengleichheit im Gesundheitswesen und fördert die frühzeitige Erkennung von gesundheitlichen Risiken. Interessierte Einrichtungen können sich jederzeit über die genauen Voraussetzungen und den Antragsprozess informieren und eine Förderzusage erzielen.

Antrag starten →