Zuschuss

Wachstums!Schritt

Zuschüsse für produktive Investitionen zur Unterstützung von KMU in Wachstumsphasen in der Steiermark. Anträge bis 30.06.2027 möglich.

Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
04.04. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: bis zu 30% der förderbaren Kosten
Förderquote: max. 30%

Förderziel

Unterstützung von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen in der Steiermark bei produktiven Investitionen wie Ankauf von Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie immateriellen Investitionen (z.B. Patenten) zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen
  • Maschinelle Anlagen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Immaterielle Investitionen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ersatzinvestitionen
  • Parkplätze
  • PKW

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU in der Steiermark
  • Projektvolumen mindestens 300.000 €

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Siehe Link auf SFG-Website (Link zur Liste der benötigten Unterlagen)

Bewertungskriterien

  • Innovation
  • Wachstum
  • Digitalisierung
  • Kreislaufwirtschaft
  • Regionale Bedeutung
  • Beschäftigungsaufbau

Beschreibung

Die Förderaktion Wachstums!Schritt der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG) unterstützt kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Steiermark bei produktiven Investitionen in Wachstumsphasen. Gefördert werden Baumaßnahmen, maschinelle Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie immaterielle Investitionen (etwa Patente). Voraussetzung ist ein Projektvolumen von mindestens 300.000 Euro; Ersatzinvestitionen, Parkplätze und PKW-Anschaffungen sind nicht förderfähig. Die maximale Förderquote beträgt 30 % der anrechenbaren Kosten. Entscheidend für die Projektbewertung sind die Kriterien Innovation, Wachstum, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, regionale Bedeutung sowie der potenzielle Beschäftigungsaufbau.

Anträge können bis zum 30. Juni 2027 online über das SFG-Portal eingereicht werden. Für die Antragstellung stehen auf der SFG-Website detaillierte Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und zum weiteren Vorgehen bereit. Die Mitfinanzierung erfolgt je nach Projekt durch Landesmittel, Bundesmittel (z. B. AWS oder ERP-Fonds) und gegebenenfalls durch EU-Kofinanzierung (EFRE). Mit dieser Initiative zielt die SFG darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der steirischen KMU nachhaltig zu stärken und so einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Produktionsstandorts Steiermark zu leisten.

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