Zuschuss

wage-mutig – Kurzfilmförderung

Sonderförderprogramm für Kurzfilm in Sachsen-Anhalt mit Drehbuchstipendium, Produktions- und Festivalförderung. Bewerbungen bis 08.06.2026.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
08.06.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Fördersumme: 1.500 € pro Monat (Drehbuchstipendium); bis zu 20.000 € Produktionsförderung; bis zu 2.000 € Festivalförderung
Förderquote: 90%
Projektstart ab: 01.01.2027

Förderziel

Das Programm unterstützt junge Filmemacher:innen bei der Entwicklung, Produktion und Präsentation von Kurzfilmen (Spiel-, Animations-, Dokumentar- und experimentelle Formate) bis zu einer Länge von maximal 30 Minuten.

Förderfähige Ausgaben

  • Drehbuch- und Projektentwicklung (Stipendium)
  • Kurzfilmproduktion
  • Teilnahme an Filmfestivals

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Unbare Eigenleistungen über 10% der Gesamtausgaben
  • Rückstellungen im Finanzierungsplan

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt oder Projektbezug zu Sachsen-Anhalt
  • Selbstständig tätige Filmemacher:innen im Haupterwerb oder Produktionsfirmen
  • Keine Förderung von Schüler:innen, Studierenden oder Auszubildenden
  • Für den Förderzeitraum keine weiteren Förderungen durch andere Institutionen

Beschreibung

Das Sonderförderprogramm „wage-mutig – Kurzfilmförderung“ der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt richtet sich an im Haupterwerb selbstständig tätige Filmemacher:innen und Produktionsfirmen mit Wohn- oder Projektbezug in Sachsen-Anhalt. Es unterstützt die Konzeption von Spiel-, Animations-, Dokumentar- und experimentellen Kurzfilmformaten bis 30 Minuten Laufzeit durch ein dreimonatiges Stipendium von 1.500 € pro Monat für Drehbuch- und Projektentwicklung. Zusätzlich können Mentor:innen aus Fachbereichen der Filmproduktion in Erstlingswerken gefördert werden. Ziel ist es, jungen Filmschaffenden eine professionelle Begleitung und finanzielle Basis für kreative Projekte zu bieten, die das filmische Spektrum der Region bereichern und sichtbare Impulse für die Kurzfilmszene setzen.

Im Bereich der Produktionsförderung deckt „wage-mutig“ 90 % der Gesamtkosten bis zu maximal 20.000 € als Zuschuss ab. Für die Präsentation auf nationalen und internationalen Filmfestivals steht eine Festbetragsfinanzierung von bis zu 2.000 € zur Verfügung. Voraussetzung für einen positiven Förderbescheid ist, dass zum Antragszeitpunkt noch keine anderen öffentlichen Förderungen für den gleichen Zeitraum bestehen und das Projekt noch nicht begonnen wurde. Anträge können bis zum 8. Juni 2026, 23:59 Uhr, eingereicht werden; der Förderzeitraum startet ab dem 1. Januar 2027. Nicht antragsberechtigt sind Schüler:innen, Studierende und Auszubildende ebenso wie Vorhaben mit unbaren Eigenleistungen über 10 % der Gesamtausgaben oder Rückstellungen im Finanzierungsplan.

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