Zuschuss

Wiener Wohnungslosenhilfe

Unterstützung und Betreuung obdachloser, wohnungsloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen in Wien mit Mobil- und Stationär betreutem Wohnen sowie Mutter-Kind-Einrichtungen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Ziel der Wiener Wohnungslosenhilfe ist, obdachlosen, wohnungslosen und von Wohnungsverlust bedrohten Menschen in Wien eine geeignete Wohnform zu ermöglichen und ihnen durch fachlich qualifizierte Beratung, Betreuung und Betreuung in Mobil- und Stationär betreutem Wohnen sowie Mutter-Kind-Einrichtungen (wieder) ein selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Mobil betreutes Wohnen
  • Stationär betreutes Wohnen
  • Mutter-Kind-Einrichtungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit oder drohender Wohnungsverlust
  • Nachweis einer sozialen Notlage und Unterstützungsbedarf
  • Einkommen mindestens in Höhe der Wiener Mindestsicherungsleistungen
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder entsprechende Gleichstellung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Amtlicher Lichtbildausweis
  2. Aktueller Meldezettel
  3. Nachweis über Einkommen (z. B. Gehaltszettel)
  4. Nachweis der Staatsbürgerschaft
  5. Sozialversicherungsnummer

Bewertungskriterien

  • Individueller Unterstützungsbedarf
  • Dringlichkeit der Wohnungsverlustdrohung
  • Soziale Notlage und Exklusionsgrad

Beschreibung

Die Wiener Wohnungslosenhilfe des Fonds Soziales Wien (FSW) unterstützt obdachlose, wohnungslose und von Wohnungsverlust bedrohte Einzelpersonen, Familien sowie Alleinerziehende in Wien mit einem umfassenden Angebot. Im Mittelpunkt stehen Mobil- und stationär betreutes Wohnen sowie Mutter-Kind-Einrichtungen, die mit fachlich qualifizierten Teams einen Weg (zurück) in ein selbstbestimmtes Leben ebnen. Interdisziplinäre Beratung, Begleitung bei behördlichen oder sozialen Fragen sowie psychosoziale Betreuung bilden ein Netzwerk, das eine nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation ermöglicht. Dank fortlaufender Fördermöglichkeiten können Anträge jederzeit und flexibel bearbeitet werden – ohne Antragsfristen.

Gefördert werden Zuschüsse zu den Betriebskosten der „anerkannten Einrichtungen“, deren Verrechnung direkt an die Anbieter:innen erfolgt. Voraussetzungen sind Hauptwohnsitz in Wien, Nachweis von Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit oder drohendem Wohnungsverlust, eine soziale Notlage sowie ein Mindesteinkommen gemäß Wiener Mindestsicherung. Österreichische Staatsbürger:innen und Gleichgestellte können sich bewerben. Bewertet werden individueller Unterstützungsbedarf, Dringlichkeit der Wohnsituation und Ausmaß sozialer Exklusion. Ein Antrag mit amtlichem Lichtbildausweis, aktuellem Meldezettel, Einkommensnachweisen, Staatsbürgerschaftsnachweis und Sozialversicherungsnummer ist einzureichen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Bewilligung liegt im Ermessen des FSW, das mit rund 2,6 Mrd. € Jahresbudget jährlich etwa 145.000 Menschen begleitet.

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