Zuschuss

Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)

Zuschüsse für den Ankauf und die Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Förderaufruf bis 31.12.2030.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2030
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: bis zu 100 %

Förderziel

Förderung der Entwicklung und dauerhaften Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland zur Erreichung des Zwei-Prozent-Wildnisziels der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.

Förderfähige Ausgaben

  • Kauf von Wildnisgebieten
  • Nebenerwerbskosten
  • Ankauf von Arrondierungs- oder Erweiterungsflächen
  • Ankauf von Nutzungsrechten
  • Finanzielle Ausgleichszahlungen für dauerhaften Nutzungsverzicht

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Flächenerwerb oder Nutzungsverzicht müssen in Deutschland durchgeführt und bis zum Kalenderjahr nach Bewilligung grundbuchlich gesichert sein
  • Dingliche Sicherung der Naturschutzziele durch Eintragung im Grundbuch

Beschreibung

Das Förderprogramm „Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)“ des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt bundesweit die Entwicklung und dauerhafte Sicherung großflächiger Wildnisgebiete. Im Sinne der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt trägt es wesentlich zur Erreichung des Zwei-Prozent-Wildnisziels bei, indem natürliche Prozesse in ausgewählten Wäldern, Mooren oder Auen dauerhaft gewährleistet werden. Fördermittel werden als Zuschüsse gewährt und können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken, darunter Kosten für den Ankauf von Flächen, Nebenerwerbskosten, die Arrondierung und Erweiterung bestehender Gebiete sowie den Erwerb von Nutzungsrechten oder finanzielle Ausgleichszahlungen für dauerhaften Nutzungsverzicht. Der Förderaufruf läuft bis zum 31. Dezember 2030; Anträge sind über das elektronische Formularsystem easy-Online einzureichen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, darunter Eigentümer:innen geeigneter Wald-, Moor- oder Auenflächen, Stiftungen, Naturschutzorganisationen, Genossenschaften, Unternehmen, Interessenverbände sowie andere gemeinnützige oder kommerzielle Träger. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die dingliche Sicherung der Naturschutzziele durch Eintragung im Grundbuch oder Auflassungsvormerkung bis spätestens zum Kalenderjahr nach Bewilligung. Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH übernimmt die fachliche Betreuung der Projekte, unterstützt bei der Antragseinreichung und begleitet die Umsetzung sowie Evaluation, um eine langfristige Wildnisentwicklung zu gewährleisten und das Bewusstsein für unberührte Natur in der Bevölkerung zu stärken.

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