WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen
Bundesweite Förderung für KMU und Forschungseinrichtungen zur Patentierung, Mitwirkung in Normungsgremien und zum Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung. Laufende Einreichung bis 31.10.2027 bzw. 31.05.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist die effiziente Sicherung und Nutzung geistigen Eigentums insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Überführung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards. Damit soll das kreative Potenzial gestärkt, der Technologietransfer beschleunigt und die Marktchancen innovativer Produkte und Dienstleistungen verbessert werden.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU-Status nach EU-Definition
- Erstmalige oder länger als drei Jahre zurückliegende letzte Schutzrechtsanmeldung
- Für den Wissenstransfer: Kooperation mit mindestens einer öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtung
Beschreibung
Das Förderprogramm WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt klein- und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründer:innen sowie Bildungseinrichtungen bei der strategischen Absicherung und Verwertung geistigen Eigentums. Im Zentrum stehen drei Förderschwerpunkte: die Patentierung von Forschungsergebnissen, die aktive Mitwirkung in nationalen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien sowie der Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung in kooperativen Verbundprojekten mit öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen. Ziel ist eine beschleunigte Überführung neuester Erkenntnisse in Normen und Standards, um Innovationspotenziale zu stärken, den Technologietransfer zu fördern und Marktchancen innovativer Produkte und Dienstleistungen nachhaltig zu verbessern.
Die Förderung erfolgt bundesweit in Form von Zuschüssen, die laufend bis 31. Oktober 2027 (Patentierung), 31. Mai 2027 (Normung) und im Bereich Wissenstransfer bis zu den Fristen für Skizzen bis 31. Mai 2026 bzw. Vollanträge bis 31. Mai 2027 beantragt werden können. Antragsberechtigt sind KMU mit EU-Status, die erstmals oder nach mehr als drei Jahren wieder Schutzrechte anmelden möchten, sowie Verbundprojekte mit mindestens einem Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Voraussetzung für den Wissenstransfer ist zudem die Kooperation mit einer öffentlich grundfinanzierten Partnerinstitution. Durch diese Rahmenbedingungen werden Unternehmen dazu befähigt, ein strategisches Verständnis für Patente aufzubauen, Normungsprozesse aktiv mitzugestalten und Forschungsergebnisse direkt als sichtbare technische Regelwerke der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. Dieser ganzheitliche Ansatz trägt zur nachhaltigen Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland bei.
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