Wirtschaftspartnerschaften
Nachhaltige Entwicklungsprojekte von Unternehmen in Ländern des Globalen Südens und Ostens werden mit bis zu 300.000 € (50 % Fördersatz) gefördert. Anträge von 02.07.2024 bis 31.12.2099 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Förderung von Unternehmensprojekten mit entwicklungspolitischer Wirkung in Partnerländern des Globalen Südens und Ostens, die sowohl zur Verbesserung der Lebensbedingungen vor Ort beitragen als auch wirtschaftlichen Nutzen für das fördernde Unternehmen generieren.
Förderfähige Ausgaben
- Studien- und Vorbereitungskosten
- Projektkosten (Personal, Sachmittel)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Österreich, dem EWR oder der Schweiz
- Eigenanteil mind. 50 % der Projektkosten
- Projektdurchführung in ODA-Empfängerländern laut OECD-Liste
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Eigenkapitalnachweis
- Nachweis technischer Kapazitäten
Bewertungskriterien
- Entwicklungspolitische Relevanz
- Beitrag zu SDGs
- Wirtschaftlicher Nutzen
- Nachhaltigkeit
- Machbarkeit und Ressourcen
Beschreibung
Die Austrian Development Agency (ADA) unterstützt mit den Wirtschaftspartnerschaften nachhaltige Entwicklungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen in ausgewählten Ländern des Globalen Südens und Ostens. Mit einem Zuschuss von bis zu 300.000 € bei einer Förderquote von 50 % wird ein ausgewogenes Verhältnis aus wirtschaftlichem Nutzen für das fördernde Unternehmen und entwicklungspolitischer Relevanz vor Ort geschaffen. Die Förderbereiche decken Außenwirtschaft, Unternehmensfinanzierung, Messebeteiligungen sowie beratende Leistungen ab. Das Programm erstreckt sich über eine maximale Laufzeit von 36 Monaten und umfasst sowohl Studien- und Vorbereitungskosten als auch Projektkosten für Personal und Sachmittel. Die Projekte müssen entwicklungspolitische Wirkung entfalten – beispielsweise durch Verbesserung von Infrastruktur, Stärkung lokaler Wertschöpfungsketten und Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen. Neben der Machbarkeit ist der Beitrag zu den Sustainable Development Goals (SDGs) ein zentrales Bewertungskriterium.
Teilnahmeberechtigt sind KMU mit Sitz in Österreich, dem EWR oder der Schweiz, die mindestens 50 % der Projektkosten selbst tragen und in ODA-Empfängerländern gemäß OECD-Liste tätig werden. Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, der Eigenkapitalnachweis sowie ein Nachweis der technischen Kapazitäten erforderlich. Kooperationen mit lokalen Partner:innen stärken die Breitenwirkung und fließen positiv in die Bewertung ein. Projektbezogene Meilensteine und ein strukturierter Zeitplan erhöhen die Erfolgsaussichten. Anträge können von 2. Juli 2024 bis 31. Dezember 2099 eingereicht werden, wobei Leitfäden und Checklisten der ADA den Antragsprozess unterstützen und Transparenz schaffen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.