Wohnbauscheck (Neubau/Erwerb/Fertigstellung)
Wohnbauscheck in Tirol: 35 % nicht rückzahlbarer Zuschuss anstelle des Förderungskredits beim Neubau, Ersterwerb oder der Fertigstellung von Wohnobjekten. Anträge unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung natürlicher, eigenberechtigter Personen als (Wohnungs-)Eigentümer oder Bauberechtigte bei der Errichtung, dem Ersterwerb und der Fertigstellung von Wohnobjekten in Tirol zur Sicherung leistbaren Wohnraums.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gebäudebezogene Voraussetzungen (z.B. Nutzfläche, Kosten, Heizwärmebedarf, Haustechnik)
- Personenbezogene Voraussetzungen (z.B. Wohnbedarf, Einkommen)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular A4 – Erwerb oder Fertigstellung eines Wohnobjektes
- Erforderliche Formblätter laut Richtlinie
Beschreibung
Der Wohnbauscheck (Neubau/Erwerb/Fertigstellung) in Tirol unterstützt natürliche, eigenberechtigte Personen als Wohnungseigentümer:innen oder Bauberechtigte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 35 % des fiktiv ermittelten Förderungskredits. Als Alternative zum klassischen Wohnbauförderungskredit kann diese Förderung beim Neubau, beim erstmaligen Erwerb oder bei der Fertigstellung bestehender Wohnobjekte beantragt werden. Anträge sind unbefristet und jederzeit möglich, sodass eine flexible Projektplanung gewährleistet wird. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Eintragung des Eigentums im Grundbuch sowie in Abhängigkeit vom Baufortschritt und den Vorgaben der Zusicherung. Begleitend werden Vor-Ort-Kontrollen der Bauausführung sowie Belegnachweise zur Endabrechnung gefordert, um eine ordnungsgemäße Mittelverwendung sicherzustellen.
Förderberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnbedarf und entsprechendem Einkommen, die private Wohnbauvorhaben in Tirol umsetzen. Neben den personenbezogenen Bedingungen müssen gebäudebezogene Vorgaben wie Nutzfläche, Gesamtkosten, Heizwärmebedarf und Haustechnik eingehalten werden. Zur Antragstellung sind das Antragsformular A4 für Erwerb oder Fertigstellung eines Wohnobjektes sowie die erforderlichen Formblätter gemäß Richtlinie vorzulegen. Durch die gezielte Förderung leistet das Programm einen Beitrag zur Schaffung leistbaren und qualitätsvollen Wohnraums in Tirol und unterstützt nachhaltige, eigenverantwortliche Bauprojekte in ländlichen und städtischen Gemeinden.