Wohnen und Pflege – Kurzzeitpflege Übergangspflege
Zuschüsse für Kurzzeitpflege in Wien für pflegebedürftige Menschen nach Krankenhausaufenthalt oder schwerer Erkrankung. Befristet auf 92 Tage. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Kurzzeitpflege Übergangspflege unterstützt pflegebedürftige Menschen während der Rekonvaleszenzphase nach einem Spitalsaufenthalt oder einer schweren Erkrankung und fördert ihre Gesundung und Anpassung an veränderte Umstände durch Zuschüsse für maximal 92 Tage in Pflegeheimen gemäß Wiener Wohn- und Pflegheimgesetz.
Förderfähige Ausgaben
- Pflegekosten
- Unterbringungskosten
- Therapie- und Remobilisationsleistungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsanspruch auf Förderung der Leistung
- Pflegebedarf ab Pflegegeldstufe 2 oder soziale Indikation
- Hauptwohnsitz oder vorübergehender Aufenthalt in Wien
- Antragstellung im Kund:innenservice des FSW vor Aufnahme oder innerhalb der ersten Tage nach Spitalsentlassung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- FSW-Antrag auf Förderung von Leistungen (Antragsformular)
- aktueller ärztlicher Befund
- Meldezettel
- Nachweis der Pflegegeldstufe
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
Bewertungskriterien
- medizinische und pflegerische Notwendigkeit
- Verfügbarkeit geeigneter Pflegeplätze
- wirtschaftliche Bedürftigkeit (Einkommen und Pflegegeld)
Beschreibung
Die Kurzzeitpflege Übergangspflege in Wien bietet temporäre stationäre Unterstützung für pflegebedürftige Personen nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Erkrankung. Dieses Förderangebot gewährt Zuschüsse zu Pflege-, Unterbringungs- sowie Therapie- und Remobilisationsleistungen in Pflegeheimen gemäß Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz für bis zu 92 Tage. Voraussetzung ist ein Pflegebedarf ab Pflegegeldstufe 2 oder eine soziale Indikation, ein Hauptwohnsitz oder vorübergehender Aufenthalt in Wien sowie die Antragstellung im Kund:innenservice des Fonds Soziales Wien vor Aufnahme oder innerhalb weniger Tage nach Spitalsentlassung. Die Förderung erfolgt als laufender Zuschuss und orientiert sich an den tatsächlich entstehenden Kosten für Unterkunft und Pflege. Ein negativer Bescheid lässt sich nicht ableiten, da jede Entscheidung auf einer individuellen fachlichen Prüfung basiert und die Mittel jederzeit beantragt werden können.
Für die Antragstellung sind ein aktueller ärztlicher Befund, Meldezettel, Nachweis der Pflegegeldstufe sowie Unterlagen zur Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung beizulegen. Der FSW erhebt bei Bedarf ergänzende Informationen zum Einkommen und zu Mietkosten, um den Kostenbeitrag zu berechnen; dieser wird bei entsprechenden Einkünften eingehoben. Kriterien wie medizinische und pflegerische Notwendigkeit, Verfügbarkeit geeigneter Plätze sowie wirtschaftliche Bedürftigkeit fließen in die Entscheidung ein. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung direkt an die Einrichtung. Änderungen des Pflegebedarfs oder der finanziellen Situation sind dem Fonds unverzüglich mitzuteilen. Dieses Angebot stärkt die Genesung und erleichtert den Übergang in die häusliche Versorgung – Interessierte können sich beim Kund:innenservice des Fonds Soziales Wien über die nächsten Schritte informieren.