Zuschuss

Wohngeld / Wohngeld Plus (Landkreis Kulmbach)

Staatliche finanzielle Unterstützung im Landkreis Kulmbach als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss mit Online-Verfahren und PDF-Formularen.

Soziales Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Staatliche finanzielle Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten im Landkreis Kulmbach als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss inklusive pauschaler Heizkostenzuschüsse.

Förderfähige Ausgaben

  • Miete
  • Lastenzuschuss
  • Heizkostenpauschale

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz im Landkreis Kulmbach
  • Einkommensnachweis
  • Nachweis über Miet- oder Belastungshöhe

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Einkommensnachweis
  3. Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  4. Kontoauszüge
  5. Grundsteuerbescheid bei Lastenzuschuss

Bewertungskriterien

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der Miete/Belastung

Beschreibung

Der Landkreis Kulmbach gewährt einkommensschwachen Haushalten in ganz Bayern seit dem 1. Januar 2023 einen erhöhten Miet- oder Lastenzuschuss im Rahmen des Wohngeld-Plus-Gesetzes. Diese staatliche Förderung richtet sich an Mieter:innen und Eigentümer:innen selbstgenutzten Wohnraums und lässt erstmals pauschale Heizkostenzuschüsse zu. Die bedarfsgerechte Unterstützung orientiert sich an der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Höhe der Wohnkosten. Für die Antragstellung stehen sowohl Online-Formulare im BayernPortal als auch PDF-Anträge für Mietzuschuss und Lastenzuschuss bereit. Die zuständige Wohngeldbehörde im Landratsamt Kulmbach prüft die Anträge fortlaufend und passt die Bescheide automatisch an die neuen gesetzlichen Vorgaben an. Eine besondere Rolle spielt dabei die digitale Antragsbearbeitung, mit der Nachreichungen per BayernID ermöglicht werden.

Förderberechtigt sind inländische Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz im Landkreis Kulmbach, die über einen mindestens zehnjährigen Bewilligungszeitraum hinaus in selbstgenutztem Wohnraum leben und nachweislich über kein höheres Einkommen verfügen als die für ihre Haushaltsgröße festgelegten Höchstwerte. Zur Antragstellung sind neben dem vollständig ausgefüllten Formular Nachweise über Miete oder Belastung (Mietvertrag, Grundsteuerbescheid) und Einkünfte (Lohnabrechnungen, Renten- oder Arbeitslosengeldbescheid) beizufügen. Die Auszahlung erfolgt bargeldlos auf ein deutsches Girokonto. Für Rückfragen oder Unterstützung bei der Antragstellung steht das Team der Wohngeldstelle im Landratsamt Kulmbach zur Verfügung. Interessierte erhalten weitere Informationen und Antragsunterlagen auf der Webseite des Landkreises Kulmbach.

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