Zuschuss

Wohngemeinschaft für Mutter mit Kind

Förderung von Wohngemeinschaften für schwangere Kinder, minderjährige und junge Mütter in der Steiermark zur Entwicklung von Lebensplänen und bedürfnisgerechter Versorgung ihrer Kinder. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Das Grundziel ist die Befähigung der minderjährigen und jungen Mütter, ihren späteren Alltag (Beziehung, Wohnung, Arbeit, Haushalt und Kindererziehung) selbst zu meistern, um damit die Gefahr einer Störung im sozialen, emotionalen aber auch im psychischen sowie im physischen Bereich für Mutter und Kind auszuschließen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßig bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Schwangere Kinder und Jugendliche bzw. minderjährige Mütter mit Säuglingen/Kleinkindern in Krisensituationen mit gültiger Betreuungsvereinbarung

Beschreibung

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige Organisationen in der Steiermark, die innovative Wohngemeinschaften für schwangere Kinder, minderjährige und junge Mütter anbieten. In diesem geschützten Rahmen können Teilnehmer:innen eigene Ressourcen entdecken, realistische Lebenspläne entwickeln und ein bedürfnisgerechtes Umfeld für ihre Kinder schaffen. Durch professionelle Begleitung werden Kompetenzen für Beziehungsgestaltung, Haushaltsführung und Kinderbetreuung vermittelt. Die Maßnahme verfolgt das zentrale Ziel, die Selbstständigkeit junger Mütter zu stärken und sozial-emotionale, psychische sowie physische Gefährdungen für Mutter und Kind zu minimieren. Eine Verlängerung des Aufenthalts in besonders begründeten Fällen ermöglicht eine nachhaltige Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation und unterstützt eine erfolgreiche Integration in Arbeit und Gesellschaft.

Antragsberechtigt sind privatrechtliche Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit einem rechtsgültigen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung. Gefördert werden schwangere Jugendliche und minderjährige Mütter mit Säuglingen oder Kleinkindern, die sich in einer Krisensituation befinden und über eine gültige Betreuungsvereinbarung verfügen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Zuschuss und kann von Antragsteller:innen jederzeit, ohne festgelegte Frist, beantragt werden. Durch diese kontinuierliche Fördermöglichkeit wird eine flexible Planung sichergestellt, um den komplexen Bedarfen junger Familien gerecht zu werden und eine nachhaltige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.