Wohnprojekte Gründungsfonds
Zuschuss von bis zu 15.000 € für Gründungsprozesse genossenschaftlicher Wohnprojekte in Schleswig-Holstein. Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Initiatorengruppen bei der Gründung einer Wohnungsgenossenschaft oder wohnungsgenossenschaftsähnlichen Trägerschaft durch Förderung von Machbarkeitsanalysen, gutachterlichen Tätigkeiten und Konzepten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung.
Förderfähige Ausgaben
- Gutachterliche Tätigkeiten
- Voruntersuchungen
- Konzepte zur Organisationsstruktur
- Expertisen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
- Expertisen zu rechtlichen Fragestellungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Grunderwerb
- Bauliche Maßnahmen
- Architekturleistungen nach HOAI ab Phase 2
- Eintragung durch Genossenschaftsverband
- Marketing und Mitgliederwerbung
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Antragsberechtigt
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Initiatorengruppe als BGB-Gesellschaft oder Vorgenossenschaft
- Ehrenamtlich basierter Geschäftsbetrieb
- Mindestens 10 Mitglieder in der Gruppe
- Planung eines selbstverwalteten Wohnprojekts mit mindestens 10 Wohnungen
- Mindestens 30 % der Wohnfläche für soziale Wohnraumförderung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- IB.SH-Antragsformular
- De-minimis-Erklärung
- Eigenkapitalnachweis
- Ausweiskopie
- Dokumente zum Flurstück/Eigentumsnachweis
- Projektbeschreibung
Beschreibung
Der Wohnprojekte Gründungsfonds unterstützt in Schleswig-Holstein ansässige Initiator:innen-Gruppen bei der Entwicklung genossenschaftlicher Wohnprojekte oder genossenschaftsähnlicher Trägerschaften. Als Zuschussfinanzierung fördert das Programm Machbarkeitsanalysen, gutachterliche Tätigkeiten sowie betriebswirtschaftliche und rechtliche Expertisen mit einer Förderquote von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 €, wobei eine Bagatellgrenze von 7.000 € Brutto als Mindestvolumen vorausgesetzt wird. Die Mittel dienen ausschließlich der Qualifizierung ehrenamtlich basierter Gründungsprozesse und sind vor Beginn der Maßnahmen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu beantragen. Ausgaben für Grunderwerb, bauliche Maßnahmen, Architekturleistungen ab HOAI-Phase 2, Marketing sowie laufende Betriebs- oder Personalkosten bleiben ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind BGB-Gesellschaften oder Vorgenossenschaften als Initiator:innen-Gruppen mit mindestens zehn Mitgliedern, die ein selbstverwaltetes Wohnprojekt mit mindestens zehn Wohneinheiten realisieren und dauerhaft bewirtschaften wollen. Mindestens 30 % der Wohnflächen müssen dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sein. Zudem muss eine geeignete Fläche oder Immobilie vorhanden oder in Aussicht stehen. Für die Antragstellung sind ein IB.SH-Formular, De-minimis-Erklärung, Eigenkapitalnachweis, Ausweiskopie sowie Dokumente zum Flurstück und eine ausführliche Projektbeschreibung einzureichen. Mit dem Wohnprojekte Gründungsfonds schafft das Land stabile Voraussetzungen für genossenschaftliche Neugründungen und leistet einen Beitrag zu sozial verantwortetem und gemeinschaftlich getragenem Wohnraum in Schleswig-Holstein.
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