Zuschuss

Wohnungslosenhilfe Bayern – Modellprojekte

Anschubfinanzierung von Modellprojekten zur Beratung und Betreuung wohnungsloser sowie von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen in Bayern. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: Erstattung der Personalkosten plus 20 % Sachkostenpauschale
Förderquote: 100%

Förderziel

Die Förderung dient der Anschubfinanzierung von Modellprojekten zur Beratung und Betreuung wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen in Bayern, insbesondere zur Information über und zum Zugang zu den Angeboten des regulären Hilfesystems.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkostenpauschale (20% der Personalkosten)

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Positive Stellungnahme der zuständigen Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe
  • Maßgabe der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Fachliche Konzeption des Modellprojekts

Bewertungskriterien

  • Fachliche Qualität der Projektkonzeption
  • Beitrag zur Verbesserung des Zugangs zum Hilfesystem
  • Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit des Modells

Beschreibung

Die Wohnungslosenhilfe Bayern fördert als Teil des „Aktionsplan Hilfe bei Obdachlosigkeit“ Modellprojekte, die wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen in Bayern beraten und betreuen. Träger:innen aus gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen, Interessenverbänden oder sonstigen Vereinen können jederzeit eine Anschubfinanzierung beantragen. Ziel ist es, die Projektkonzeption fachlich fundiert zu gestalten und den Zugang zum regulären Hilfesystem nachhaltig zu verbessern. Eine positive fachliche Stellungnahme der zuständigen Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe (Nord-/Südbayern) sowie die Beachtung der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sind Voraussetzung für eine Förderung.

Gefördert werden zu 100 % Personalkosten für Fachkräfte sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 20 % der Personalkosten. Die Anträge können kontinuierlich bei der jeweils zuständigen Koordinierungsstelle eingereicht werden; ein festes Fristende besteht nicht. Zur Antragstellung ist eine fachliche Konzeption des Modellprojekts vorzulegen. Die Auswahl erfolgt anhand der fachlichen Qualität, des Beitrags zur Verbesserung des Hilfesystem-Zugangs und der Übertragbarkeit des Ansatzes auf andere Regionen. Die Förderhöhe deckt die erstattungsfähigen Personalkosten sowie die pauschalierten Sachausgaben ab und wird administrativ über die Regierung von Mittelfranken abgewickelt. Auf diesem Weg sollen innovative Ansätze entwickelt werden, die die Information über vorhandene Hilfsangebote stärken und langfristig eine flächendeckende und nachhaltige Unterstützung wohnungsloser Menschen in Bayern sicherstellen.

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