Sonstige

Zertifikatsverlängerung für Dozent*innen & Supervisor*innen – Stiftung Homöopathie-Zertifikat

Verlängerung der SQhT-Zertifikate für Dozent*innen und Supervisor*innen alle zwei Jahre durch erneute Selbstverpflichtung und Nachweis von Fortbildungen (8 UE im Zweijahreszeitraum).

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Sicherstellung der kontinuierlichen Qualifizierung und Weiterentwicklung von Dozent*innen und Supervisor*innen in der Klassischen Homöopathie durch Verlängerung ihres SQhT-Zertifikats alle zwei Jahre.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gültiges SQhT-Zertifikat als Dozent*in oder Supervisor*in
  • Ablegung der jährlichen Fortbildungspflicht von 4 UE (insgesamt 8 UE im Zweijahreszeitraum)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Verlängerung des Zertifikats
  2. Nachweise über absolvierte Fortbildungen

Bewertungskriterien

  • Vollständigkeit des Antragsformulars
  • Vollständigkeit und Anerkennung der Fortbildungsnachweise

Beschreibung

Die Stiftung Homöopathie-Zertifikat ermöglicht Dozent:innen und Supervisor:innen in der Klassischen Homöopathie eine unkomplizierte Verlängerung ihres SQhT-Zertifikats alle zwei Jahre. Gefördert werden Privatpersonen bundesweit, die bereits ein gültiges Zertifikat besitzen und durch erneute Selbstverpflichtung ihr Engagement für die Qualitätskriterien der SQhT bekräftigen. Ergänzend ist der Nachweis von mindestens acht Unterrichtseinheiten an Fortbildungen im Zweijahreszeitraum erforderlich. Die anerkannten Bildungsinhalte reichen von Pädagogik und Didaktik über Methodik bis zu Supervision, Psychologie und Psychotherapie. Praxismanagement- oder reine Videoformate sowie Seminare zu Entspannungs- und Meditationstechniken werden nicht berücksichtigt. Eine übersichtliche Liste der zulässigen Fortbildungsinhalte sowie das Antragsformular zur Verlängerung stehen im Downloadbereich der Stiftung zur Verfügung, Anträge sind jederzeit ohne Frist möglich.

Mit der kontinuierlichen Zertifikatserneuerung verfolgt die Stiftung das Ziel, die fachliche Weiterentwicklung und den hohen Qualitätsstandard in Lehre und Supervision homöopathischer Lehrangebote zu sichern. Die Bewertung erfolgt anhand der Vollständigkeit des Antrags sowie der formgerechten und anerkannten Fortbildungsnachweise. Zusätzlich gelten Sonderregelungen: Übererfüllte Fortbildungen lassen sich in Folgejahre übertragen, Untererfüllungen können innerhalb des nächsten Zweijahreszeitraums ausgeglichen werden, und ab einem Alter von 65 Jahren entfällt die Fortbildungspflicht, sobald das Antragsformular vorliegt. Interessierte Dozent:innen und Supervisor:innen reichen ihren ausgefüllten Verlängerungsantrag zusammen mit den Teilnahmebestätigungen der Fortbildungen ein und tragen so aktiv zur Sicherung der homöopathischen Bildungsqualität in Deutschland bei.

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