Zusammenarbeit für Landbewirtschaftung und klimaschonende Landnutzung
Förderung von Kooperationen zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und weiteren Akteuren in Brandenburg zur Entwicklung und Umsetzung klimaschonender, standortangepasster Landnutzungskonzepte. Konzepte und Konzeptmanagement werden mit bis zu 100 % der Kosten gefördert. Antragsformulare jederzeit online verfügbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher Betriebe mit anderen relevanten Akteuren und Akteurinnen zur effektiveren, standort- und marktorientierten Landbewirtschaftung sowie zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung agrarisch verbundener Ökosysteme und zur Erfüllung der Anforderungen des Klimaschutzes durch Konzeptentwicklung und -management.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Gemeinkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investive Kosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorlage einer projektbezogenen Kooperationsvereinbarung zwischen mindestens zwei Partnern
- Nachweis, dass mindestens ein Partner in der Landnutzung tätig ist
- Verpflichtungszeitraum von mindestens zwei Jahren
- Zweckbindungsfrist von fünf Jahren
- Antragsunterlagen drei Wochen vor Fristende zur fachlichen Vorprüfung einreichen
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Konzeptskizze
- Konzept
- Kooperationsvereinbarung
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Relevanz für die Zielgruppen
Beschreibung
Zusammenarbeit für Landbewirtschaftung und klimaschonende Landnutzung fördert Kooperationsnetzwerke in Brandenburg, die gemeinsam standortangepasste, klimaschonende Landnutzungskonzepte entwickeln und umsetzen. Förderfähig sind Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Betriebe mit Umwelt-/Naturschutzverbänden, Forschungseinrichtungen, Kommunen und weiteren relevanten Akteur:innen. Konzepte zur Agrarumwelt- und Klimaschutzplanung sowie deren konsequente Begleitung im Konzeptmanagement werden mit einer Förderquote von 80 % bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt. Einmalig können bis zu 50 000 € für die Konzepterstellung beantragt werden, zudem stehen jährlich bis zu 50 000 € für das Konzeptmanagement zur Verfügung. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten. Investive Kosten bleiben unberücksichtigt. Die Projektdauer beträgt bis zu 24 Monate, eine Zweijahresverpflichtung und eine fünfjährige Zweckbindungsfrist sind einzuhalten. Eine fachliche Vorprüfung – insbesondere von Konzeptskizzen – ist obligatorisch und wird durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg begleitet.
Das Förderziel liegt in der effektiven Umsetzung markt- und standortgerechter Landbewirtschaftungsmaßnahmen, der Erhaltung und Verbesserung agrarisch verbundener Ökosysteme sowie der konsequenten Erfüllung klimaschutzrelevanter Vorgaben. Bewertet werden Innovationsgrad, Nachhaltigkeitsaspekte und Zielgruppenrelevanz. Anträge können jederzeit online eingereicht werden; das Antragsverfahren erfolgt formgebunden über die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Voraussetzung ist eine projektbezogene Kooperationsvereinbarung zwischen mindestens zwei Partner:innen, die nachweisen, dass mindestens eine Partnerin bzw. ein Partner in der Landnutzung tätig ist. Die breite Einbindung und nachhaltige Verankerung von Netzwerkpartner:innen steigert die Wirksamkeit der Projekte und leistet einen wichtigen Beitrag zu einer klimaresilienten, naturverträglichen und gesellschaftlich akzeptierten Landbewirtschaftung in Brandenburg.
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