Zuschuss

Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens-/Bergrettungseinsätzen

Arbeitgeber in Vorarlberg erhalten eine pauschale Entschädigung von € 200 pro Tag, wenn Beschäftigte aufgrund eines Großschadens- oder Bergrettungseinsatzes voll freigestellt und weiterentgeltfortgezahlt werden. Anträge sind bis zum Ende des dem Einsatz folgenden Quartals möglich.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Fördersumme: 200 € pro Tag und Einsatzkraft

Förderziel

Kompensation der entstehenden Lohnkosten für Dienstgeberinnen und Dienstgeber, wenn Mitarbeitende wegen eines Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes unter Fortzahlung des Entgelts von der Diensterfüllung freigestellt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Entgeltfortzahlung an Einsatzkräfte

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter muss Mitglied einer anerkannten freiwilligen Einsatzorganisation sein
  • Einsatz infolge eines Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes im Rahmen der Einsatzorganisation
  • Einsatzdauer mindestens 8 Stunden
  • Vollständige Freistellung für den ganzen Arbeitstag mit Fortzahlung des Entgelts

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vordruck Antragsformular
  2. Bestätigung der Einsatzorganisation über Mitgliedschaft und Einsatzdauer
  3. alle für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen

Beschreibung

Im Bundesland Vorarlberg können Unternehmen einen pauschalen Zuschuss von € 200 pro Tag und Einsatzkraft erhalten, wenn Beschäftigte aufgrund eines Großschadens- oder Bergrettungseinsatzes vollständig freigestellt und im Umfang ihres regulären Arbeitsentgelts weiterbezahlt werden. Die Förderung zielt darauf ab, die entstehenden Lohnkosten der Dienstgeber:innen zu kompensieren und damit die Einsatzfähigkeit freiwilliger Einsatzorganisationen (z. B. Feuerwehren, Österreichisches Rotes Kreuz, Bergrettungsdienst) zu unterstützen. Anträge sind fortlaufend möglich und müssen spätestens bis zum Ende des dem Einsatz folgenden Quartals beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Inneres und Sicherheit (Ia), eingereicht werden.

Förderberechtigt sind Dienstgeber:innen, deren Mitarbeitende mindestens 8 Stunden infolge eines Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes im Einsatz waren und für den gesamten Arbeitstag freigestellt wurden. Voraussetzung ist eine Bestätigung der Einsatzorganisation über Mitgliedschaft und Einsatzdauer sowie das ausgefüllte Antragsformular inklusive aller erforderlichen Nachweise. Die Abwicklung folgt den bundeseinheitlichen Richtlinien des Katastrophenfondsgesetzes (§ 3 Z 3 lit. b KatFG 1996), wonach die Länder die Entschädigungszahlungen aus dem Katastrophenfonds refundiert bekommen. Stichprobenartige Prüfungen sichern die korrekte Verwendung der Mittel; fehlerhafte oder unvollständige Angaben führen zu Rückforderungen. Mit dieser Förderung leistet das Land Vorarlberg einen wesentlichen Beitrag dazu, dass freiwillige Einsatzkräfte trotz beruflicher Verpflichtungen rasch und effektiv Hilfe leisten können.

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