Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens-/Bergrettungseinsätzen, OÖ
Oberösterreich fördert Dienstgeber für Entgeltfortzahlungen bei Großschadens- und Bergrettungseinsätzen mit pauschal 200 € pro Tag. Anträge sind bis zum Ende des nachfolgenden Quartals ab Einsatzende möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Dienstgeber/innen werden entschädigt, wenn Mitarbeitende bei Großschadensereignissen oder Bergrettungseinsätzen dienstfrei gestellt werden, um ihnen weiterhin ihr Entgelt zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Entgeltfortzahlungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Der/die Dienstnehmer/in muss Mitglied einer anerkannten freiwilligen Einsatzorganisation sein.
- Einsatz infolge eines Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes im Rahmen der Einsatzorganisation.
- Einsatzdauer mindestens 8 Stunden.
- Freistellung des/der Dienstnehmers/in für den gesamten Arbeitstag unter Fortzahlung des Entgelts.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- alle für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen (Beilagen)
Beschreibung
Das Programm in Oberösterreich unterstützt Dienstgeber:innen, deren Mitarbeiter:innen als Angehörige einer anerkannten freiwilligen Einsatzorganisation bei Großschadensereignissen oder Bergrettungseinsätzen im Einsatz stehen. Ziel ist die Absicherung der Entgeltfortzahlung während der Freistellung – ein wichtiger Beitrag im Bereich Katastrophenschutz und Arbeit & Soziales. Gefördert wird pauschal ein Betrag von 200 € pro Tag und Mitarbeitende, wobei der Bund die Mittel an das Land refundiert. Die Förderung ist fortlaufend beantragbar und richtet sich an Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen in Oberösterreich. Die Fördersumme deckt 100 % der Entgeltfortzahlungen ab, die für Einsatztage mit einer Mindestdauer von acht Stunden geleistet wurden.
Als Voraussetzungen gelten: die Mitgliedschaft im Rahmen einer anerkannten freiwilligen Einsatzorganisation, eine Einsatzdauer von mindestens acht Stunden infolge eines Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes sowie die vollständige Freistellung der Mitarbeiter:innen bei Fortzahlung des Entgelts. Anträge sind spätestens bis zum Ende des auf das Einsatzende folgenden Quartals einzureichen. Zur Einreichung werden das offizielle Antragsformular und alle erforderlichen Beilagen benötigt. Zuständig ist die Direktion Inneres und Kommunales des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung. Interessierte Dienstgeber:innen können mit der Förderung ihre personellen Ausfälle unkompliziert ausgleichen und so einen reibungslosen Katastrophenschutz sicherstellen.
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