Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens-/Bergrettungseinsätzen – STM
Kompensationszuschuss von 200 € pro Tag für Arbeitgeber in der Steiermark, die ihre Mitarbeitenden im Einsatz einer anerkannten Einsatzorganisation bei Großschadens- oder Bergrettungseinsätzen (ab 8 Stunden) entgeltfortzahlen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausgleich für Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Entgeltfortzahlung gewähren, wenn diese im Dienst einer anerkannten Einsatzorganisation mindestens acht Stunden bei einem Großschadensereignis oder Bergrettungseinsatz eingesetzt sind.
Förderfähige Ausgaben
- Entgeltfortzahlungen an Arbeitnehmer
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer muss dem Angestelltengesetz, Gutsangestelltengesetz, Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, Landarbeitsgesetz und österreichischem Arbeitsrecht unterliegen.
- Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer muss Mitglied einer anerkannten Einsatzorganisation sein.
- Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer darf nicht in einem Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde) oder einem Unternehmen im überwiegenden Eigentum einer Gebietskörperschaft stehen.
- Einsatz muss infolge eines Großschadensereignisses oder eines Bergrettungseinsatzes von mindestens acht Stunden im Sinne des § 3 Z 3 lit. b Katastrophenfondsgesetz erfolgt sein.
- Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer muss mindestens acht Stunden durchgehend eingesetzt gewesen sein.
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Bestätigung der Einsatzorganisation
Beschreibung
In der Steiermark fördert ein direkter Zuschuss Arbeitgeber:innen in den Themenfeldern Arbeit, Katastrophenschutz und Soziales, die ihren Mitarbeitenden im Dienst einer anerkannten Einsatzorganisation bei Großschadens- oder Bergrettungseinsätzen (ab acht Stunden) die Lohnfortzahlung garantieren. Die Förderung gewährt einen pauschalen Tagesbetrag von 200 € pro Einsatzkraft, um die finanziellen Belastungen während der Einsatzzeiten zu reduzieren und die Einsatzbereitschaft langfristig zu sichern. Basierend auf dem Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie den landesweiten und bundesweiten Richtlinien zur Abgeltung von Entgeltfortzahlungen stellt das Land Steiermark dieses Förderinstrument bereit. Eine zeitliche Begrenzung besteht nicht, da Anträge fortlaufend seit dem 1. September 2019 eingereicht werden können.
Förderberechtigt sind Unternehmen als Dienstgeber:innen, deren Dienstnehmer:innen dem österreichischen Arbeitsrecht (z. B. Angestelltengesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Landarbeitsgesetz) unterliegen und nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen. Notwendig ist eine ununterbrochene Einsatzdauer von mindestens acht Stunden sowie eine vollständige Freistellung bei voller Entgeltfortzahlung. Als förderfähige Ausgaben gelten ausschließlich die Lohnfortzahlungen. Für den Antrag sind das ausgefüllte Formular und eine Bestätigung der Einsatzorganisation beizulegen, die über die Einsatzzeiten und das Schadensereignis Auskunft geben. Die Überprüfung erfolgt stichprobenartig, um die Nachvollziehbarkeit der eingereichten Unterlagen sicherzustellen. Die erforderlichen Vorlagen und weiterführende Informationen stehen auf der Website der Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung zur Verfügung.
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