Zuschuss

Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens-/Bergrettungseinsätzen - TIR

Tirol gewährt Dienstgebern eine Pauschalerstattung von € 200 pro Tag für freigestellte Mitarbeitende im Einsatz bei Großschadens- oder Bergrettungseinsätzen. Anträge müssen bis zum Ende des folgenden Quartals nach Einsatzende eingelangt sein.

Katastrophenschutz Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Fördersumme: € 200 pro Tag und DienstnehmerIn

Förderziel

Refundierung des Verdienstausfalls von DienstgeberInnen, die Mitglieder freiwilliger Einsatzorganisationen wegen eines Einsatzes bei einem Großschadenereignis oder Bergrettungseinsatz für mindestens 8 Stunden freistellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Entgeltfortzahlung (Pauschalbetrag € 200 pro Tag)

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unterstellt dem Angestelltengesetz, Gutsangestelltengesetz, Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, Landarbeitsgesetz und österreichischem Arbeitsrecht
  • Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ist für den abzugeltenden Tag im Ausmaß des ganzen Arbeitstages nach der Normalarbeitszeit freigestellt
  • Mindestens 8 Stunden durchgehender Einsatz
  • Mitarbeiter ist freiwilliges Mitglied einer anerkannten Einsatzorganisation
  • Mitarbeiter darf nicht in einem Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft oder einem Unternehmen im überwiegenden Eigentum einer Gebietskörperschaft stehen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Erforderliche Beilagen

Beschreibung

Das Programm in Tirol unterstützt Unternehmen, deren Mitarbeitende als freiwillige Mitglieder anerkannter Einsatzorganisationen bei Großschadens- oder Bergrettungseinsätzen im Dienst verhindert sind. Mit dieser Direktförderung wird der Verdienstausfall durch eine Pauschalerstattung in Höhe von € 200 pro Tag und pro freigestellter Person kompensiert. Ziel ist es, jene personellen Ressourcen zu entlasten, die durch den Wegfall einer Arbeitskraft bei durchgehenden Einsätzen von mindestens acht Stunden entstehen. Förderungsgeber sind das Land Tirol und der Bund über den Katastrophenfonds, wodurch eine zeitnahe Refundierung erfolgt und die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Organisationen sichergestellt bleibt.

Unternehmen, die dem österreichischen Arbeitsrecht (u. a. Angestelltengesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Landarbeitsgesetz) unterliegen und deren Mitarbeitende einer anerkannten Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenhilfsorganisation angehören, können den Zuschuss beantragen. Voraussetzung ist eine formgerechte Antragstellung mithilfe des vorgesehenen Formulars und aller erforderlichen Beilagen bis spätestens zum Ende des auf den Einsatz folgenden Quartals. Der Einsatz darf nicht in einem Dienstverhältnis zu Gebietskörperschaften erfolgen, und die Freistellung muss das Ausmaß eines vollen Arbeitstages umfassen. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Leistungskontrolle, wobei das Amt der Tiroler Landesregierung stichprobenartige Prüfungen vornehmen kann. Unternehmen tragen somit kein finanzielles Risiko für den Einsatz freiwilliger Einsatzorganisationen, und die Einsatzkräfte können ohne wirtschaftliche Nachteile ihrem Engagement nachgehen.

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