Zuschuss

Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens-/Bergrettungseinsätzen; Wien

DienstgeberInnen in Wien und Niederösterreich erhalten pauschal € 200 pro Tag Entschädigung für die Entgeltfortzahlung von Mitgliedern freiwilliger Einsatzorganisationen bei Großschadensereignissen oder Bergrettungseinsätzen. Anträge sind laufend möglich und müssen bis zum Ende des folgenden Quartals nach Einsatzende eingereicht werden.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
19.03.2020
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich, Wien
Fördersumme: 200 € pro Tag und DienstnehmerIn

Förderziel

Entschädigung der Dienstgeber für Kosten, die ihnen durch die Fortzahlung des Entgelts an Beschäftigte entstehen, wenn diese als Mitglieder einer anerkannten freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Einsatzes bei einem Großschadensereignis oder Bergrettungseinsatz von der Arbeit verhindert sind.

Förderfähige Ausgaben

  • Entgeltfortzahlungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zeitgerechte Beantragung mittels des dafür vorgesehenen Formulars
  • Beschäftigte müssen österreichischem Arbeitsrecht unterliegen
  • Beschäftigte müssen Mitglied einer anerkannten Einsatzorganisation sein
  • Beschäftigte dürfen nicht in Dienstverhältnis zu Gebietskörperschaften oder überwiegend öffentlich-rechtlichem Unternehmen stehen
  • Einsatz infolge Großschadensereignis oder Bergrettungseinsatz von mindestens 8 Stunden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Beilagen

Beschreibung

Im Rahmen eines kontinuierlich verfügbaren Förderprogramms erhalten Dienstgeber:innen in Wien und Niederösterreich eine pauschale Entschädigung von 200 € pro Tag und eingesetzte:n Mitarbeiter:in. Zielsetzung ist es, die Kosten auszugleichen, wenn Beschäftigte, die Mitglied einer anerkannten freiwilligen Einsatzorganisation sind, aufgrund eines Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes mindestens acht Stunden lang von der Diensterfüllung abgehalten werden. Die Förderung gilt für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, deren Dienstnehmer:innen österreichischem Arbeitsrecht unterliegen und nicht in einem Dienstverhältnis zu Gebietskörperschaften oder überwiegend öffentlich-rechtlichen Unternehmen stehen. Voraussetzung ist außerdem, dass der Einsatz im Bundesland Wien stattgefunden hat und die Entgeltfortzahlung für den vollen Arbeitstag erfolgt.

Anträge können laufend bis zum Ende des folgenden Quartals nach Einsatzende beim Amt der Wiener Landesregierung – Magistratsabteilung 5 (Finanzwesen) eingereicht werden. Für die Beantragung sind das ausgefüllte Formular sowie alle erforderlichen Beilagen vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung und Verfügbarkeit der Mittel auf das angegebene Konto. Die zuständigen Fördergeber:innen – darunter die Stadt Wien sowie die Bundesministerien für Arbeit, Familie und Jugend und für Finanzen – behalten sich stichprobenartige Kontrollen vor. Mit dieser Förderung wird die Bereitschaft geweckt, freiwilliges Engagement in Katastrophenschutz und Bergrettung zu unterstützen, indem finanzielle Belastungen für Arbeitgeber:innen minimiert werden und zugleich die Einsatzfähigkeit der Einsatzorganisationen gestärkt wird.

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