Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens-/Bergrettungseinsätzen
DienstgeberInnen im Burgenland erhalten pauschale Zuschüsse von € 200 pro Tag für die Entgeltfortzahlung, wenn Mitarbeitende aufgrund von Großschadens- oder Bergrettungseinsätzen verhindert sind. Anträge quartalsweise möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Refundierung des Verdienstausfalls von DienstgeberInnen, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Mitglieder freiwilliger Einsatzorganisationen bei Großschadensereignissen oder Bergrettungseinsätzen eingesetzt sind.
Förderfähige Ausgaben
- Entgeltfortzahlung (Pauschale von 200 € pro Tag)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer unterliegen dem österreichischen Arbeitsrecht
- Mitgliedschaft in einer anerkannten Einsatzorganisation
- kein Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft
- Einsatz infolge eines Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes von mindestens 8 Stunden
- mindestens 8 Stunden durchgehender Einsatz
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Beschreibung
Der pauschale Zuschuss unterstützt Unternehmen im Burgenland bei der Entgeltfortzahlung, wenn Mitarbeiter:innen als Angehörige freiwilliger Einsatzorganisationen in Großschadens- oder Bergrettungseinsätzen eingebunden sind. Pro Tag der verhinderten Arbeitsleistung wird ein Betrag von 200 € gewährt, um Ausfälle zu kompensieren. Die Förderung greift, sobald der Einsatz eine Mindestdauer von acht Stunden aufweist und durch ein Großschadensereignis im Sinne des Katastrophenfondsgesetzes 1996 oder einen Bergrettungseinsatz ausgelöst wurde. Die Refinanzierung erfolgt durch das Land Burgenland mithilfe von Bundesmitteln. Unternehmen können Anträge quartalsweise einreichen, längstens bis zum Ende des dem Einsatz folgenden Quartals.
Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist, dass die betroffenen Dienstnehmer:innen österreichischem Arbeitsrecht unterliegen, Mitglied einer anerkannten Einsatzorganisation sind und nicht in einem Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft stehen. Die finanzielle Förderung deckt ausschließlich die Fortzahlung des Entgelts für den gesamten Arbeitstag ab. Als förderberechtigt gelten Unternehmen mit Sitz im Burgenland, deren Mitarbeiter:innen während mindestens acht zusammenhängender Stunden in den genannten Einsätzen tätig waren. Die rechtzeitige Antragstellung gewährleistet die Rückerstattung entgangener Lohnkosten und ermöglicht Unternehmen eine verlässliche Personalplanung trotz unvorhergesehener Katastropheneinsätze.
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