Zuschüsse der Stefan-Morsch-Stiftung
Die Stefan-Morsch-Stiftung gewährt finanzielle Hilfen für durch Leukämie oder Tumorerkrankungen entstandene ungedeckte Kosten. Anträge können formlos und jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Übernahme ungedeckter Kosten, die durch eine medizinisch belegte Leukämie- oder Tumorerkrankung entstanden sind und zu einer wirtschaftlichen Notlage geführt haben.
Förderfähige Ausgaben
- Fahrtkosten zur Klinik für nahe Angehörige
- Unterbringungskosten für Begleitpersonen
- Flugkosten bei Behandlung im Ausland
- Kosten für Beschäftigung einer Haushaltshilfe
Nicht förderfähige Ausgaben
- Urlaubs- oder Kuraufenthalte im In- und Ausland
- Ärztlich nicht verordnete Behandlungen
- Nicht anerkannte Heilmethoden
- Kryokonservierung von Sperma
- Zinsen und Tilgungsraten von Krediten nicht im unmittelbaren Zusammenhang
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Medizinischer Nachweis der Leukämie- oder Tumorerkrankung
- Entstandene ungedeckte Kosten, die zu einer wirtschaftlichen Notlage geführt haben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Befundunterlagen oder ärztliche Bescheinigungen
- Originalbelege oder Kontoauszüge über ungedeckte Kosten
- Bestätigung der Krankenkasse über nicht vollständige Kostenübernahme
- Erklärung zu bereits erhaltenen Zuschüssen von anderen Organisationen
- Nachweise zur Bedürftigkeit (z.B. Bescheid über Sozialleistungen, Einkommensbescheinigung)
Beschreibung
Die Stefan-Morsch-Stiftung unterstützt bundesweit Patient:innen mit nachgewiesener Leukämie- oder Tumorerkrankung sowie deren Angehörige, die aufgrund ungedeckter Behandlungskosten in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Mithilfe freiwilliger Spenden werden gezielt Fahrtkosten zur Klinik, Unterbringungskosten für Begleitpersonen, Flugkosten bei Auslandsbehandlungen sowie Aufwendungen für eine Haushaltshilfe übernommen. Die Förderung erfolgt als unbürokratischer Zuschuss ohne Rechtsanspruch und richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die nicht durch gesetzliche oder private Versicherungen ausreichend versorgt werden.
Interessierte können jederzeit formlos einen schriftlichen Förderantrag einreichen. Als Nachweise dienen medizinische Befundunterlagen, Originalbelege oder Kontoauszüge über entstandene Kosten sowie eine Bestätigung der Krankenkasse über die unvollständige Kostenübernahme. Zusätzlich sind Erklärungen zu bereits erhaltenen Zuschüssen anderer Organisationen und Nachweise zur aktuellen Bedürftigkeit – etwa Bescheide über Sozialleistungen oder Einkommensbestätigungen – beizufügen. Sämtliche Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen strengen Datenschutzrichtlinien. Durch die kontinuierliche Vergabe von Zuschüssen trägt die Stiftung nachhaltig dazu bei, die finanzielle Last von Betroffenen zu reduzieren und ihnen den Fokus auf die medizinische und psychosoziale Versorgung zu ermöglichen.
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